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Foedus Cassianum

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Das Foedus Cassianum (deutsch „cassischer Vertrag“) war ein Vertrag zwischen der römischen Republik und den Latinern, der entweder bereits 493 v. Chr. oder erst im Jahre 370 v. Chr. geschlossen wurde.

Nach der antiken Auffassung wurde der Vertrag kurz nach Gründung der römischen Republik im Jahr 493 v. Chr. auf Betreiben des Magistrats Spurius Cassius Vecillinus geschlossen. Die moderne Forschung nimmt heute überwiegend an,<ref>Ernst Baltrusch, Außenpolitik, Bünde und Reichsbildung in der Antike, (Oldenbourg, München 2008), S. 95 (mit weiterer Literatur).</ref> dass der Vertrag tatsächlich so früh abgeschlossen wurde. Nur eine Minderheit der Forschung vertritt noch die Meinung, dass das Datum eine annalistische Interpolation ist und der<ref>Titus Livius, ab urbe condita 2, 33, 9. Eine Erneuerung des Vertrags datiert Livius, ab urbe condita 7, 12, 7 in das Jahr 358 v. Chr.</ref> tatsächliche Vertrag in das 4. Jahrhundert v. Chr. zu datieren ist.<ref>Alfred Heuß, Römische Geschichte, 5. Auflage (Westermann, Braunschweig 1983), S. 14 und 44.</ref> Danach hat der gemeinsame Abwehrkampf gegen die Äquer und Volsker, die im 5. Jahrhundert v. Chr. in die latinische Ebene vorgerückt waren, das Bündnis der latinischen Städte entstehen lassen, unter denen Rom erst allmählich eine führende Stellung gewann.<ref name="Bleicken17">Jochen Bleicken: Geschichte der Römischen Republik, München 2004, S. 17–18.</ref> Schon von Beginn an scheint Rom in diesem Bündnis die Vorherrschaft übernommen zu haben.<ref name="Bleicken19">Jochen Bleicken: Geschichte der Römischen Republik, München 2004, S. 19.</ref>

Hauptmerkmale des Vertrages

  • gemeinsame Außen- und Militärpolitik
  • Heiratsrecht zwischen Römern und Latinern (ius conubii)
  • Handelsrecht zwischen Rom und Latinerstädten (ius commercii)

Dionysios von Halikarnassos gibt dies als die Bedingungen des Vertrages an:<ref>Dionysios von Halikarnassos, quae extant 6, 95, 2. Römische Frühgeschichte. In der Forschung ist es jedoch umstritten, ob die von Dionysios genannten Bedingungen im Original so gelautet haben. </ref>

  • Es soll Friede herrschen zwischen Rom und den gesamten latinischen Städten, solange Himmel und Erde den gleichen Stand haben. Sie sollen sich weder selber gegenseitig bekriegen, noch von auswärts Kriege einführen, noch Angreifern sichere Zuwege überlassen.
  • Sie sollen den Angegriffenen mit ganzer Kraft Hilfe leisten.
  • Die Beute aus gemeinsamen Kriegen soll gleichmäßig unter die beiden Parteien verteilt werden.
  • Entscheidungen in privaten Handelsfällen sollen an dem Ort des Vertragsabschlusses innerhalb von zehn Tagen gefällt werden (lex contractus).
  • Nur mit gemeinsamer Zustimmung der Römer und der Latiner darf diesen Vertragsbedingungen etwas hinzugefügt oder etwas daraus gestrichen werden.

Durch die militärische Koordination konnten die Parteien die Etrusker sowie die Herniker zurückschlagen.

Im Jahre 340 v. Chr. wandelte sich die Lage jedoch und ein Konflikt zwischen Römern und Latinern entstand, der zum Latinerkrieg mit der Schlacht am Regillus Lacus führte, nach dessen Ende die Latiner in das Staatsgebiet Roms integriert wurden.<ref name="Bleicken20">Jochen Bleicken: Geschichte der Römischen Republik, München 2004, S. 20.</ref>

Wie Marcus Tullius Cicero und Titus Livius angeben, war eine Inschrift mit dem Text des Vertrags noch bis in das 1. Jahrhundert v. Chr. auf einer Bronzesäule angebracht, die hinter der Rednertribüne (Rostra) auf dem Forum Romanum stand.<ref>Cicero, Pro Balbo 53, Titus Livius, ab urbe condita 2, 33, 9. </ref>

Anmerkungen

<references/>