Unternehmensgruppe
Eine Unternehmensgruppe ist eine Gesamtheit rechtlich selbständiger Unternehmen, die aufgrund bestimmter Gemeinsamkeiten zusammengehören.<ref>Unternehmensgruppe. duden.de; abgerufen am 6. August 2014.</ref> Bilden die Unternehmen eine vertraglich verbundene Einheit, so spricht man von einem Unternehmensverbund. Dabei kann es sich um einen Konzern handeln oder um eine anderweitig kooperierende Gruppe von Unternehmen wie z. B. eine Zeitungsgruppe oder die Sparkassen-Finanzgruppe.
Situation in Europa
In Europa, insbesondere in Deutschland,<ref name="wiedemann">{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref> wird unter einer Unternehmensgruppe häufig ein Konzern verstanden, das heißt ein hierarchischer Verbund aus beherrschenden und abhängigen Unternehmen (verbundene Unternehmen) unter einheitlicher Leitung. Diese Definition beruht in Deutschland auf {{#switch: juris
|juris={{#switch: aktg
|hoai=§ 18
|aeg=§ 18
|ao=§ 18
|bbg=§ 18
|bbig=§ 18
|bdsg=§ 18
|besüg=§ 18
|bostrab=§ 18
|bpersvg=§ 18
|brkg=§ 18
|btmg=§ 18
|bukg=§ 18
|bwo=§ 18
|eggvg=§ 18
|erbstg=§ 18
|estdv=§ 18
|gkg=§ 18
|mabv=§ 18
|owig=§ 18
|sgb i=§ 18
|sgb ii=§ 18
|sgb iii=§ 18
|sgb iv=§ 18
|sgb v=§ 18
|sgb vi=§ 18
|sgb vii=§ 18
|sgb viii=§ 18
|sgb ix=§ 18
|sgb x=§ 18
|sgb xi=§ 18
|sgb xii=§ 18
|stvo=§ 18
|stvzo=§ 18
|ustg=§ 18
|ustdv=§ 18
|uwg=§ 18
|weg=§ 18
|#default=§ 18
}}
|be=§ 18
|bw=§ 18
|hh=§ 18
|mv=§ 18
|ni=[1]
|rlp
|rp|rlp=§ 18
|sh=§ 18
|st=§ 18
|th=§ 18
|by=§ 18
|bb=§ 18
|hb=§ 18
|he=§ 18
|nw=§ 18
|sl=§ 18
|revosax=§ 18
|dejure=§ 18
|buzer=§ 18
|RIS-B={{#if:
|§ 18
|§ 18
}}
|LrBgld
|LrK
|LrOO
|LrSbg
|LrT
|LrNo
|LrStmk
|LrVbg
|LrW={{#if:
|§ 18
|§ 18
}}
|LI={{#if:
|§ 18
|§ 18]
}}
||leer=§ 18[Anbieter/Datenbank fehlt]
|#default=§ 18[Anbieter/Datenbank unbekannt]
}}{{#if: 18||[Paragraf fehlt]}}{{#if: aktg||[Gesetz fehlt]}} des Aktiengesetzes<ref>{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref> und in der Europäischen Union auf der Richtlinie {{#if:{{#invoke:Expr|TemplateBooland}}|Vorlage:CELEX}}{{#invoke:TemplatePar|match
|template=Vorlage:EU-Richtlinie
|cat=Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:EU-Richtlinie
|1=1=N>0
|2=1=>1951
|3=1=<=2026
|4=2=N>0
|5=2=>0
|6=2=<10000
|7=typ=*
|8=vertrag=*
|9=titel=*
|10=konsolidiert=*
|11=text=*
|12=tab=*
|13=format=*
|14=kbytes=*
|15=sprache=lang
|16=abruf=*
|17=fragment=*
}}{{#if:|{{#switch:|Richtlinie|Durchführungsrichtlinie|Delegierte Richtlinie=|#default=Vorlage:EU-Richtlinie: Unbekannter Wert für Parameter 'Typ': Entweder Richtlinie, Durchführungsrichtlinie oder Delegierte Richtlinie muss angegeben werden.}}|}}. Der in Deutschland geprägte Konzernbegriff ist jedoch nicht auf alle europäischen Rechtsordnungen anwendbar. So gibt es beispielsweise im englischen Gesellschaftsrecht keine exakte Entsprechung für die Bestimmungen „beherrschendes Unternehmen“ und „einheitliche Leitung“; verschiedene EU-Mitgliedstaaten kennen keine Beherrschungsverträge.<ref name="blaurock">{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref> Daher sind z. B. die englische {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} und die französische {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} rechtlich nicht das Gleiche wie ein Konzern.<ref name="wiedemann" /> Allen gemeinsam ist jedoch die hierarchische Struktur.
Situation in China
Auch in der chinesischen Wirtschaftswissenschaft wurde der Begriff der Unternehmensgruppe aus dem deutschen Konzernbegriff abgeleitet. Man versteht darunter eine „auf der sozialistischen öffentlichen Eigentumsordnung beruhende große Wirtschaftsorganisation, deren Kern aus einem oder einigen verbundenen, wirtschaftlich kräftigen Unternehmen besteht, und die sich einheitlicher Leitung und einheitlichem Management unterworfen hat“.<ref>{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref>
Einzelnachweise
<references />