Feste Absperrung
Eine Feste Absperrung ist eine Sicherheitsmaßnahme im Gleisbau. Sie verhindert, dass Versicherte unbeabsichtigt den Gleisbereich eines befahrenen Gleises betreten können<ref>DGUV: Begriffsbestimmungen In: DGUV Regel 101-024, Fassung 2008, S. 13.</ref>. Sie trennt Gleise, an denen gearbeitet wird, von Gleisen, die von Zügen befahren werden, mit durchgehenden Holmen. Im Rahmen der RIMINI Beurteilung der Sicherheit für die Beschäftigten, ist die Feste Absperrung unterhalb der UV-Sperrung und oberhalb der ATWS angesiedelt<ref>KRil 132.0118: Anlage 2, Erstellung des Sicherungsplanes In: KoRil 132.0118A02, Fassung 2023, S. 6.</ref>.
In Deutschland muss der obere Holm einer Festen Absperrung mindestens 75 cm hoch über der Schienenunterkante (SU) liegen; die maximale Höhe einer Festen Absperrung beträgt 76 cm über der Schienenoberkante (SO); sie darf nicht ins Regellichtraumprofil B (>76 cm über SO) hineinragen; ein zweiter Holm verhindert, dass unter der Absperrung durchgestiegen werden kann. Zur besseren Kenntlichkeit sind die Holme rot und weiß oder schwarz und gelb gekennzeichnet, zudem verwindungssteif (max. 5 cm bei 0,3 kN) und geerdet<ref>DGUV: Sicherungsmaßnahmen, besondere Bestimmungen In: DGUV Regel 101-024, Fassung 2008, S. 40.</ref>. Die Holme werden an Haltebügeln montiert, die an den Schienenfüßen klemmen und unter dem Lichtraum hindurchlaufen. Es gibt auch Absperrungen, welche mit Magneten an der Schienenaußenkante angebracht werden können.
Zudem wird die maximale Geschwindigkeit beim Einsatz einer Festen Absperrung auf 120 km/h während der Arbeitszeit und auf 160 km/h außerhalb der Arbeitszeit reduziert. Bei einer festen Absperrung in Kombination mit einer ATWS ist eine Erhöhung der Geschwindigkeit auf 160 km/h auch während der Arbeitszeit im Ausnahmefall möglich<ref>KRil 132.0118: Anlage 4, Feste Absperrung In: KoRil 132.0118A4, Fassung 2023, S. 3.</ref>. Um den Arbeitsbereich möglichst groß zu halten, orientiert sich der Abstand der Festen Absperrung am Gefahrenraum (Bahn) des befahrenen Gleise, welcher primär abhängig ist von den gefahrenen Geschwindigkeiten<ref>KRil 132.0118: Anlage 4, Feste Absperrung In: KoRil 132.0118A4, Fassung 2023, S. 6.</ref>.
Einzelnachweise
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