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Ethikrat

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Vorlage:Hinweisbaustein Ethikrat und die verwandten Begriffe Ethikbeirat, Ethikkommission, Ethikkomitee bezeichnen verschiedene Gremien, welche Organisationen, Institutionen oder auch Forschungsgruppen in speziellen ethischen Fragen beraten können oder auch, entsprechend gesetzlichen Vorgaben (z. B. §41 Arzneimittelgesetz), beraten sollen. Dabei geben sie in der Regel Empfehlungen ab, treffen aber keine rechtskräftigen Entscheidungen wie z. B. ein Gericht. Der Grad der Unabhängigkeit solcher Gremien hängt wesentlich von der Art und Weise der Berufung ihrer Mitglieder ab und ist für die oben genannten Beispiele unterschiedlich. In diesem Zusammenhang spielt auch die Etablierung von Verfahren zum Ausschluss individueller Interessenkonflikte der Mitglieder eine wichtige Rolle. Letztlich ist die fachliche Qualifikation auch für das zu bewertende Fachgebiet für die Mitglieder des Gremiums wichtige Voraussetzung für die kompetente Einschätzung ethischer Fragen in speziellen Wissens- beziehungsweise Wirkungsgebieten. Medizinische Ethikkommissionen haben sich in Deutschland zur Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards in einem landesweiten Arbeitskreis zusammengeschlossen.<ref>https://www.akek.de/ , Zugriff am 20. März 2026</ref>

Beispiele

Solche Gremien bestehen in einer Reihe von Fachgebieten, darunter:

Einzelnachweise

<references />