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Erstunterweisung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

In der Erstunterweisung werden neue Betriebsangehörige über diverse sicherheitsrelevante Aspekte ihres Tätigkeitsumfeldes informiert. Das Arbeitsschutzgesetz § 12 Abs. 1<ref>ArbSchG</ref>, die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Allgemeine Grundsätze der Prävention“<ref>DGUV Vorschrift 1</ref> und weitere Vorschriften<ref>§ 12 ArbSchG</ref><ref>§ 9 BetrSichV</ref> verpflichten den Unternehmer, seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit hinreichend und angemessen zu unterweisen.

Die Erstunterweisung gliedert sich in einen allgemeinen Teil:

und einen arbeitsplatzbezogenen Teil:

  • Gefahren am jeweiligen Arbeitsplatz
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Verhaltensregeln
  • Verhalten in Notsituationen
  • usw.

Die Durchführung der Unterweisung ist zu dokumentieren und zu archivieren:

  • Datum der Unterweisung,
  • Inhalt(e) der Unterweisung,
  • Art der Unterweisung und Name des Unterweisenden,
  • Name und Unterschrift der unterwiesenen Person(en).

Einzelnachweise

<references />

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