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Energierecht (Österreich)

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Das Energierecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die österreichische Energiewirtschaft regeln. Im engeren Sinne ist Energierecht das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom und Gas, dessen maßgebliche Vorschriften im österreichischen Recht das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) (In naher Zukunft, Stand Juli 2024: Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)) und das Gaswirtschaftsgesetz (GWG) enthalten.

Ziele des österreichischen Energierechts sind die kostengünstige Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien (§ 3 ElWOG, § 3 Gaswirtschaftsgesetz) sowie die Festlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen der Energieversorger einschließlich entsprechender Ausgleichsregelungen (§§ 3 und 4 ElWOG, §§ 3 und 4 Gaswirtschaftsgesetz). § 3 Gaswirtschaftsgesetz schreibt zudem das Ziel einer umweltverträglichen Gasversorgung fest.

Der österreichische Energiemarkt wies zu Beginn der Liberalisierung, die aufgrund der Vorgabe der Europäischen Union erfolgte, noch einen hohen Grad an monopolistischen und oligopolistischen Strukturen auf. Im Jahr 2000 waren erst 32 % des Strommarktes liberalisiert. Auf Grundlage der RL 2003/54/EG musste jedoch auch in Österreich der Strom, und auf Grundlage der RL 2003/55/EG der Gasmarkt bis zum 1. Juli 2007 für alle Endabnehmer geöffnet werden.

Die Aufteilung (Zersplitterung) des Energierechts in Österreich in Bundesgesetze und Landesgesetze hat die Ursache in der unterschiedlichen Kompetenzgrundlage in der österreichischen Bundesverfassung. Der Bund ist gemäß Art 10 Abs. 1 Zif. 10 und 12 B-VG in Teilbereichen zuständig und in Grundsatzgesetzgebung gemäß Art 12 Zif. 5 B-VG (soweit nicht Art 10 betroffen ist) und hat ein endgültiges Devolutionsrecht nach Art 12 Abs. 3 B-VG. Den Bundesländern obliegen gemäß Art 15 Abs. 1 B-VG alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesen sind.

Entwicklung

Seit 2021 bildet das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz das Fundament für den Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich. Es schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, um den Anteil erneuerbarer Energiequellen zu erhöhen und unterstützt somit das nationale Ziel der Klimaneutralität bis 2040.<ref name=":0">Energierecht. Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, abgerufen am 14. April 2026.</ref>

Seit Februar 2024 ist durch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) der Einbau von Heizungen auf Basis von Öl, Kohle oder Flüssiggas in Neubauten nicht mehr zulässig.<ref name=":0" />

Im Dezember 2025 beschlossen ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne im Nationalrat mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG) einen neuen Rechtsrahmen für die Österreichische Energiewirtschaft, um auf die Dezentralisierung der Energieerzeugung durch die Energiewende zu reagieren. So wurden ein Endkundenrecht auf feste und dynamische Energiepreise, einen Sozialtarif, einen Tarifkalkulator, Vorauszahlungszähler, und eine Auffangversorgung bei vertraglosen Zuständen festgeschrieben. Einspeiser wurden verpflichtet, einen Versorgungsinfrastrukturbeitrag zu leisten. Die gemeinsame Nutzung von Energie durch mehrere Endkunden wurde erleichtert.<ref>Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine. 26. Januar 2026, abgerufen am 14. April 2026.</ref>

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

<references /> Vorlage:Hinweisbaustein