Elaboration (Pharmazie)
Elaboration bezeichnet im österreichischen Arzneimittelrecht die Herstellung bestimmter Arzneimittel in der Apotheke auf Vorrat.<ref name=abo /> Das österreichische Arzneimittelgesetz erlaubt die Herstellung eines Vorrates an Arzneien, von denen der Apotheker erwarten kann, dass sie innerhalb einer vorhersehbaren Zeit gebraucht werden, weil ein Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt diese verordnet.<ref name=ag /> Solche Arzneimittel haben insofern eine Sonderstellung, als sie keiner Zulassung durch die Behörden bedürfen. Der Apotheker in Österreich ist lediglich angehalten eine Elaborationskartei für auf Vorrat hergestellte Arzneimittel zu führen.<ref name=abo />
Siehe auch
Einzelnachweise
<references> <ref name=abo>Apothekenbetriebsordnung 2005 (Österreich), § 8</ref> <ref name=ag>Arzneimittelgesetz (Österreich), § 7</ref> </references>