Ehrenwort
Mit einem Ehrenwort (frz.: Parole d'Honneur; oder durch eine schriftliche Ehrenwörtliche Erklärung) wird eine Aussage, eine (Behauptung oder ein Versprechen) feierlich bekräftigt. Der Erklärende bekundet, mit seiner Ehre, das heißt der Gesamtheit seiner Person, für die Richtigkeit der Aussage einzustehen.
Kriegsrecht
Die Entlassung der Kriegsgefangenen auf Ehrenwort (sur parole) wird traditionell in Kapitulationsverträgen gewährt.<ref>Heidi Mehrkens: Statuswechsel: Kriegserfahrung und nationale Wahrnehmung im Deutsch-Französischen Krieg 1870-71, Klartext 2008, S. 12, 163.</ref><ref>Elizabeth Lawn: Gefangenschaft, Peter Lang 1977, S. 65.</ref><ref>Paul Wünnenberg: Die Entlassung der Kriegsgefangenen auf Ehrenwort, Diss. Würzburg, Bonn 1911.</ref><ref>Wilhelm Knorr: Das Ehrenwort Kriegsgefangener in seiner rechtsgeschichtlichen Entwicklung, Breslau 1916 (= Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, Heft 127).</ref><ref>Karl Werner: Entlassung auf Ehrenwort im Kriegsgefangenen- u. Interniertenrecht des Weltkrieges, Diss. Rostock 1922.</ref>
Johann Caspar Bluntschli gab diesbezüglich die erste Darstellung des Völkerrechts in Anlehnung an die von Francis Lieber für die Armee der Vereinigten Staaten verfassten und von Präsident Abraham Lincoln 1863 verkündeten Kriegsartikel (Lieber Code).<ref>Johann Caspar Bluntschli: Das moderne Völkerrecht der Civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1868. ({{#if: Br8FAAAAYAAJ
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Akademisches Recht
Es ist üblich, dass einer akademischen Arbeit, z. B. Studien-, Diplom-, Magister-, Master-, Bachelor-, Staatsexamens- oder Doktorarbeit, eine schriftliche Erklärung beiliegt, die bestätigt, dass diese Arbeit vom Vorlegenden eigenständig, ohne die Hilfe Dritter verfasst und nur mit den angegebenen Quellen und Hilfsmitteln angefertigt wurde. Weiterhin umfasst die Erklärung zuweilen noch, dass diese Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat.
Die Erklärung kann, je nach Vorgabe durch die Prüfungsordnung, auch eine ehrenwörtliche Erklärung oder eine eidesstattliche Erklärung sein.
Zivilrecht
Im Gegensatz zum Eid hat das Ehrenwort im Zivilrecht nur bedingten besonderen Rechtsstatus.<ref>Fritz Verfuss: Versprechen unter Ehrenwort, Diss. Köln 1937</ref><ref>Ernst Riechert: Das Ehrenwort zur Bestärkung bürgerlich-rechtlicher Verträge, Diss. Jena, Königsberg 1934.</ref><ref>Hans Jürgen Heringer: "Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort": Politik, Sprache, Moral, Beck 1990.</ref>
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Politik
Das Ehrenwort hat in der Politik einige Male eine wichtige Rolle gespielt:
- So berief sich Helmut Kohl auf sein Ehrenwort, als er ihm bekannte anonyme Parteispender nicht benannte (CDU-Spendenaffäre).
- Uwe Barschel gab bei einer Pressekonferenz sein Ehrenwort, dass er niemals die Bespitzelung seines Konkurrenten Björn Engholm veranlasst, niemals eine anonyme Steueranzeige gegen diesen lanciert habe (Barschel-Affäre).
- General Günter Kießling gab seinem Verteidigungsminister sein Ehrenwort, nicht homosexuell zu sein (Kießling-Affäre).
- Im Dezember 2004 gab der türkische Ministerpräsident Erdoğan sein Ehrenwort, dass er zur Unterzeichnung des Abkommens zur Zollunion bis zur Eröffnung von EU-Beitrittsverhandlungen im Oktober 2005 bereit sei (Zypernkonflikt).
Weblinks
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Einzelnachweise
<references />
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