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Disputatio de homine

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Die Disputatio de homine, auf Deutsch Disputation über den Menschen, ist eine Disputation Martin Luthers aus dem Jahr 1536. Darin entfaltet Luther nicht nur grundlegend sein Menschenverständnis, sondern ordnet anhand dessen auch Theologie und Philosophie einander zu.

Überlieferung

Von der Disputation liegt weder ein handschriftliches Original noch eine zeitgenössische Abschrift noch ein Einzeldruck vor.<ref>Gerhard Ebeling, Lutherstudien Bd. 2, 1. Teil, S. 1</ref> Die ältesten Überlieferungszeugen sind:<ref>vgl. Gerhard Ebeling, Lutherstudien Bd. 2, 1. Teil, S. 9</ref>

  • die Sammlungen von Disputationsthesen, die „Wittenberger Propositionensammlung“ von 1558.<ref>In der Propositionensammlung von 1538 sind die Thesen nicht enthalten.</ref>
  • der zweite Band der Opera latina in der ersten Auflage der Wittenberger Gesamtausgabe von 1546.
  • der erste Band in der zweiten Auflage derselben Ausgabe von 1550.<ref>Im ersten Band der Opera latina, 1. Auflage sind die Thesen ebenfalls noch nicht enthalten, vgl. Ebeling, Lutherstudien Bd. 2, 1. Teil, S. 3</ref>
  • der zweite Band in der zweiten Auflage derselben Ausgabe von 1551.
  • der erste Band der lateinischen Reihe der Jenaer Gesamtausgabe von 1556.

Datierung

Die Thesen lassen sich aufgrund eines Disputationsfragmentes genau auf den 14. Januar 1536 datieren.<ref>Cod. Helmst. 773 in Wolfenbüttel, fol. 202b-205b, vgl. Gerhard Ebeling, Lutherstudien Bd. 2, 1. Teil, S. 6</ref>

Thema und Aufbau

Thema der Disputation ist die Definition des Menschen im Widerstreit von Theologie und Philosophie. Entsprechend dem Thema gliedert die Disputation sich in zwei Teile, nämlich in die philosophische Definition, Th. 1–19, sowie die theologische Definition des Menschen, Th. 20–40. Dabei lassen sich beide Erörterungen wiederum im drei Abschnitte einteilen, nämlich in<ref>Gerhard Ebeling, Lutherstudien, Bd. 2, 1. Teil, 43f.</ref>

  • Th. 1–3: Einführung der philosophischen Definition des Menschen als Animal rationale.
  • Th. 4–9: Das begrenzte Recht der philosophischen Definition.
  • Th. 10–19: Kritik an der philosophischen Definition.

für die philosophische Definition und entsprechend für die theologische in:

  • Th. 20–23: Einführung der Definition.
  • Th. 24–31: Bestimmung des Rechts der theologischen Definition.
  • Th. 32–40: Abgrenzung zur scholastisch-philosophischen Definition.

Literatur

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Anmerkungen

<references />