Difenacoum
Difenacoum ist ein Gemisch mehrerer isomerer chemischer Verbindungen aus der Gruppe der 4-Hydroxycumarine. Es wird zu den Superwarfarinen gezählt, die durch eine hydrophobe Seitengruppe besonders lange im Körper verweilen.<ref>Vorlage:Literatur</ref>
Gewinnung und Darstellung
Difenacoum kann durch eine Kondensationsreaktion von 4-Hydroxycumarin und 3-(Biphenyl-4-yl)-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthol gewonnen werden.<ref>Joseph Sherma: Analytical Methods for Pesticides and Plant Growth Regulations, S. 152; ISBN 978-0-12-784316-2.</ref> Laborsynthesen der einzelnen Isomere verlaufen unter Einsatz stereoisomerer Edukte und Zwischenprodukte.<ref>Jung, J.-C.; Park, O.-S.: Synthesic Approaches and Biological Activities of 4-Hydroxycoumarin Derivatives in Molecules 14 (2009) 4790-4803, doi:10.3390/molecules14114790.</ref>
Eigenschaften
Difenacoum ist ein brennbarer Feststoff, welcher praktisch unlöslich in Wasser ist. Er zersetzt sich ab einer Temperatur über 215–217 °C.<ref name="GESTIS" /> Er liegt als Mischung von mehreren toxikologisch aktiven Isomeren vor, wobei im technischen Produkt das cis-Isomer zu 50–80 % vorliegt.<ref name="eu">Directive 98/8/EC of the European Parliament: Vorlage:Webarchiv 17. September 2009, abgerufen am 1. Juli 2017 (englisch, PDF; 913 kB).</ref>
Stereochemie
Difenacoum ist eine chirale Verbindung, die zwei asymmetrisch substituierte Kohlenstoffatome enthält. Es ergeben sich somit vier Stereoisomere, wobei die (1S,3S)- und (1R,3R)-Isomere sowie die (1S,3R)- und (1R,3S)-Isomere entsprechende Enantiomerenpaare bilden. Die Schmelzpunkte betragen für das (1R,3S)-, (1S,3R)-Isomerenpaar 216 °C bzw. für das (1R,3R)-, (1S,3S)-Isomerenpaar 213 °C.<ref name="Heerden1">van Heerden, P.S.; Bezuidenhoudt, B.C.B.; Ferreira, D.: Efficient Asymmetric Synthesis of the Four Diastereomers of Diphenacoum and Brodifacoum in Tetrahedron 53 (1997) 6045–6056, doi:10.1016/S0040-4020(97)00254-8.</ref><ref name="Heerden2">van Heerden, P.S.; Bezuidenhoudt, B.C.B.; Ferreira, D.: Improved synthesis for the rodenticides, diphenacoum and brodifacoum in J. Chem. Soc., Perkin Trans. 1, 1997, 1141–1146, doi:10.1039/A607269K.</ref>
Verwendung
Difenacoum ist ein Antikoagulationsmittel (verhindert die Blutgerinnung, so dass nach der Aufnahme des Wirkstoffs das Tier an inneren Blutungen stirbt) der zweiten Generation und wird als Rodentizid in verschiedenen Formen gegen Ratten und Mäuse verwendet.<ref name="GESTIS" /> Aufgrund der identifizierten Risiken des Wirkstoffs (potentiell persistent, bioakkumulierend und toxisch) wurde Difenacoum für nur fünf Jahre in den Anhang der Biozid-Richtlinie aufgenommen. Resistenzen gegen Difenacoum sind in Dänemark, Deutschland und Großbritannien dokumentiert. Sie sind jedoch geringer als gegen die Antikoagulantien Warfarin, Coumatetralyl, Chlorphacinon und Bromadiolon.<ref name="baua">Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Vorlage:Webarchiv.</ref>
Zulassung
Als Biozidprodukt
Gemäß europäischer Gesetzgebung (Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten)<ref>Vorlage:EU-Richtlinie In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L 123, S. 1 vom 24. April 1998.</ref> und mit Beschluss vom 29. Juli 2008<ref>Vorlage:EU-Richtlinie. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L 201, S. 46 vom 30. Juli 2008.</ref> liegt ein Entscheid vor, den Wirkstoff Difenacoum ab 1. April 2010 in die entsprechende Liste (Anhang I der Richtlinie 98/8/EG) für die Produktart 14 (Rodentizide) aufzunehmen. Die Abgabe von Biozidprodukte, die den Wirkstoff Difenacoum enthalten, ist somit in der EU (die Schweiz hat diese Bestimmung übernommen) weiterhin erlaubt. Diese Bewilligung wurde jedoch an gewisse Auflagen geknüpft:
- Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf 75 mg/kg nicht übersteigen und es dürfen nur gebrauchsfertige Produkte zugelassen werden.
- Die Produkte müssen eine aversive Substanz und gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten. Produkte dürfen nicht als Haftgift verwendet werden.
- Zur Risikominderung gegenüber Menschen, Nicht-Zieltieren und Umwelt sind geeignete Maßnahmen umzusetzen. So die Beschränkung auf die Anwendung durch Fachpersonal, die Festlegung einer Packungshöchstgröße und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter, stabiler Köderboxen.
- Die Bewilligung wird vorerst befristet bis 31. März 2015, eine Verlängerung dieser Frist ist an eine erneute Risikobeurteilung geknüpft.
Als Pflanzenschutzmittel
Gemäß europäischer Gesetzgebung (Richtlinie 91/414/EWG vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln)<ref>Vorlage:EU-Richtlinie. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L 230 vom 19. August 1991.</ref> und mit Richtlinie 2009/70/EG vom 25. Juni 2009 der EU-Kommission<ref>Vorlage:EU-Richtlinie. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L 165/59 vom 26. Juni 2009.</ref> wurde entschieden, den Wirkstoff Difenacoum in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG (Positivliste der in Pflanzenschutzmitteln zulässigen Wirkstoffe) aufzunehmen. Die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Difenacoum ist somit in der EU weiterhin erlaubt. Diese Bewilligung wurde jedoch an gewisse Auflagen geknüpft:
- Die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den Produkten darf 50 mg/kg nicht übersteigen.
- Die Anwendungen ist nur in Form vorbereiteter Köder zugelassen, die sich in geschützten und gesicherten Köderkisten befinden.
- Die Zulassung wird auf professionelle Anwender beschränkt.
- Die Bewilligung wird vorerst befristet bis 30. Dezember 2019.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz und ist kein Pflanzenschutzmittel zugelassen, das diesen Wirkstoff enthält.<ref name="PSM">Vorlage:PSM-Verz</ref>
Sicherheitshinweise
Difenacoum ist sehr giftig bei Aufnahme, bei Kontakt mit der Haut oder Inhalation.<ref name="eu" />
Einzelnachweise
<references />
- Wikipedia:Maximale Seitengröße durch Vorlageneinbindungen überschritten
- Wikipedia:Maximale Gesamtgröße der Vorlagenparameter überschritten
- 4-Hydroxycumarin
- Biphenyl
- Phenylsubstituierter Aromat
- Tetrahydronaphthalin
- Biozid (Wirkstoff)
- Pflanzenschutzmittel (Wirkstoff)
- Rodentizid
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 30