Phenylendiamine
Die Phenylendiamine (auch Diaminobenzole; Abk. PPD oder PDA) sind chemische Verbindungen aus der Gruppe der aromatischen Amine und wichtige Ausgangsstoffe für viele organische Verbindungen. Sie bestehen aus einem Benzolring mit zwei Aminogruppen (–NH2). Durch unterschiedliche Anordnung dieser Gruppen ergeben sich drei Konstitutionsisomere: 1,2-Phenylendiamin (ortho-Phenylendiamin), 1,3-Phenylendiamin (meta-Phenylendiamin) und 1,4-Phenylendiamin (para-Phenylendiamin).
Vertreter
| Phenylendiamine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Name | o-Phenylendiamin | m-Phenylendiamin | p-Phenylendiamin | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Andere Namen | 1,2-Diaminobenzol |
1,3-Diaminobenzol |
1,4-Diaminobenzol, C.I. 76060 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Strukturformel | Struktur von O-Phenylendiamin | Struktur von M-Phenylendiamin | Struktur von P-Phenylendiamin | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| CAS-Nummer | Vorlage:CASRN | Vorlage:CASRN | Vorlage:CASRN | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ECHA-InfoCard | Vorlage:ECHA | Vorlage:ECHA | Vorlage:ECHA | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Summenformel | C6H8N2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Molare Masse | 108,14 g·mol−1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Aggregatzustand | fest | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kurzbeschreibung | farblose bis schwach rote Kristalle | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Schmelzpunkt | 102,1 °C<ref name="GESTIS_o"/> | 63 °C<ref name="GESTIS_m"/> | 140 °C<ref name="GESTIS_p"/> | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Siedepunkt | 257 °C<ref name="GESTIS_o" /> | 284 °C<ref name="GESTIS_m" /> | 267 °C<ref name="GESTIS_p" /> | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| pKs1-Wert<ref name="CRC">CRC Handbook of Tables for Organic Compound Identification, Third Edition, 1984, ISBN 0-8493-0303-6.</ref> (der konjugierten Säure BH+) |
4,74 | 4,98 | 6,2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| pKs2-Wert<ref name="CRC" /> (der konjugierten Säure BH+) |
0,6 | 2,41 | 2,67 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Löslichkeit | 54 g·l−1 (20 °C)<ref name="GESTIS_o" /> | 429 g·l−1 (20 °C)<ref name="GESTIS_m" /> | 40 g·l−1 (24 °C)<ref name="GESTIS_p" /> | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| mäßig bis gut löslich in Wasser, gut in organischen Lösungsmitteln | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| GHS- Kennzeichnung |
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| H- und P-Sätze | {{#switch: 301 | - = keine H-Sätze | / = siehe oben{{#if: | }} | 0 | }} | #default ={{#iferror:{{#switch: 301 | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | 360Fd = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 360Df = Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 360D = Kann das Kind im Mutterleib schädigen. | 360F = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361 = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht) | 361fd = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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{{#switch: 312+332 | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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? | <span style="color:#ff5400; border-bottom:1px dotted #ff5400;" title="{{#switch: {{{4}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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{{#switch: {{{5}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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? | <span style="color:#ff5400; border-bottom:1px dotted #ff5400;" title="{{#switch: {{{7}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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{{#switch: {{{8}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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{{#switch: {{{11}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Gewinnung und Darstellung
Die Phenylendiamine werden durch Reduktion der Nitroaniline mit Wasserstoff in Toluol als Lösungsmittel in Gegenwart eines Katalysators hergestellt und durch Destillation gereinigt. Reduktion von m-Dinitrobenzols mit Fe/HCl führt zu m-Phenylendiamin.<ref>Hans Beyer und Wolfgang Walter: Lehrbuch der Organischen Chemie, 19. Auflage, S. Hirzel Verlag, Stuttgart 1981, ISBN 3-7776-0356-2, S. 536, 542.</ref>
Eigenschaften
Die Phenylendiamine bilden farblose bis schwach rote Kristalle, die an der Luft schnell oxidiert werden und sich dabei braun färben (o-Phenylendiamin: Bildung von o-Chinondiimin und weiter 2,3-Diaminophenazin). Daher werden häufig die stabilen Dihydrochloride der Verbindungen eingesetzt. o-Phenylendiamin kondensiert mit Ketonen und Aldehyden zu Schiff’schen Basen. Diese Reaktion erlaubt die Synthese substituierter Benzimidazole. Chinoxalindion kann durch Kondensation von o-Phenylendiamin mit Dimethyloxalat hergestellt werden.
Die Phenylendiamine sind kristalline Feststoffe. Ihre Schmelzpunkte unterscheiden sich deutlich. p-Phenylendiamin, das die höchste Symmetrie aufweist, besitzt den höchsten Schmelzpunkt.
Wasser ist als Lösungsmittel wenig geeignet. In vielen organischen Lösungsmitteln lösen sie sich dagegen gut.
Verwendung
o-Phenylendiamin wird als Ausgangsstoff oder Zwischenprodukt für die Synthese heterocyclischer Verbindungen, insbesondere von Benzotriazol und Phenazin verwendet. Weiterhin wird o-Phenylendiamin verwendet bei der Herstellung
- von Benzotriazolen, die zur Herstellung von Kunststoffen und Photochemikalien, sowie als Korrosionsinhibitoren für Kupfer eingesetzt werden
- von Pflanzenschutzmitteln (z. B. als Benzimidazol, Phenylendiamin-Thioharnstoffcarbamat und Chinoxalin), Farbstoffen und Pigmenten
- von Benzimidazolderivaten für UV-Absorber bei Kosmetika, thermostabilen Polymeren und Pharmazeutika (bei veterinär verwendeten Viruziden und Anthelmintika)
- von 2-Mercaptobenzimidazol (Gummi-Antioxidans)
- von Haarfarben
- als Substrat im ELISA-Reagenz in biotechnologischen Laboratorien
Die Kunststoffindustrie produziert p-Phenylendiamin in großen Mengen für die Herstellung aromatischer Polyamide. Es ist dort zusammen mit Terephthalsäure wesentlicher Bestandteil der Aramide. p-Phenylendiamin fällt bei der Herstellung von Azofarbstoffen als Zwischenprodukt an. Die Synthesewege einiger Pharmazeutika und Photochemikalien verlaufen ebenso oft über diese Verbindung. Aufgrund seiner färbenden Eigenschaften finden p-Phenylendiamin und einige seiner Derivate (zum Beispiel 2-Nitro-p-phenylendiamin) in Kosmetika Verwendung (insbesondere für Haarfärbemittel, diese Verwendung wurde 1888 von Ernst Erdmann entdeckt). Vermutlich beruhen viele allergische Reaktionen bei Friseuren auf dem Kontakt mit diesem Farbstoff.<ref>BAUA: Begründung zu 2-Nitro-p-phenylendiamin in TRGS 907, Ausgabe: Dezember 2011, Stand: Mai 2011, abgerufen am 5. Dezember 2021</ref><ref>Vorlage:Internetquelle</ref> In einigen fotografischen Entwicklern ist die alkalische Lösung von p-Phenylendiamin aktive Komponente.
Sicherheitshinweise
o-Phenylendiamin ist als krebserzeugend nach Kategorie 2 und als hautsensibilisierend eingestuft.<ref name="GESTIS_o" /> p-Phenylendiamin wird zu den Allergenen gezählt, da es bei Hautkontakt zu Reizungen und zur Sensibilisierung führen kann. Ferner wird diese Chemikalie in einigen Urlaubsorten auch zur Farbintensivierung und zum „Schwärzen“ von rotbraunen Henna-Tattoos verwendet.
o- und m-Phenylendiamin führen zur Bildung von Methämoglobin und dadurch zum Zerfall von roten Blutkörperchen, Leber- und Nierenschäden können die Folge sein. Die Substanz kann als Staub über die Atemwege, die Augen und über die Haut aufgenommen werden.<ref>Vorlage:RömppOnline</ref>
Einzelnachweise
<references> <ref name="GESTIS_o">Vorlage:GESTIS</ref> <ref name="GESTIS_m">Vorlage:GESTIS</ref> <ref name="GESTIS_p">Vorlage:GESTIS</ref> </references>
- Wikipedia:Maximale Seitengröße durch Vorlageneinbindungen überschritten
- Wikipedia:Unbekannter Wert (Chemie)
- Wikipedia:Artikel ohne Wikidata-Datenobjekt (Chemie)
- Wikipedia:Keine GHS-Gefahrstoffkennzeichnung verfügbar
- Wikipedia:GHS-Gefahrstoffkennzeichnung fehlt
- Wikipedia:Fehlerhafte Gefahrstoffkennzeichnung
- Explosionsgefährlicher Stoff
- Feuergefährlicher Stoff
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 40
- Brandfördernder Stoff
- Ätzender Stoff (metallkorrosiv)
- Giftiger Stoff bei Verschlucken
- Giftiger Stoff bei Hautkontakt
- Giftiger Stoff bei Einatmen
- Gesundheitsschädlicher Stoff bei Verschlucken
- Aspirationstoxischer Stoff
- Gesundheitsschädlicher Stoff bei Hautkontakt
- Gesundheitsschädlicher Stoff bei Einatmen
- Ätzender Stoff
- Hautreizender Stoff
- Augenreizender Stoff
- Atemwegsreizender Stoff
- Sensibilisierender Stoff
- Betäubender Stoff
- Erbgutverändernder Stoff
- Krebserzeugender Stoff
- Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
- Stoff mit reproduktionstoxischer Wirkung
- Stoff mit Verdacht auf reproduktionstoxische Wirkung
- Gesundheitsschädlicher Stoff (Organschäden)
- Umweltgefährlicher Stoff
- Umweltgefährlicher Stoff (chronisch wassergefährdend)
- Ozonschicht schädigender Stoff
- Wikipedia:Artikel ohne Wikidata-Datenobjekt
- Aminobenzol
- Nach Substitutionsmuster unterscheidbare Stoffgruppe