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Demurrage (Seefahrt)

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Demurrage (oder Demourage, {{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=de|SCRIPTING=Latn|SERVICE=deutsch}}) ist in der Seeschifffahrt die Vergütung des Befrachters an den Verfrachter, wenn die in der Charterpartie vereinbarte Lade- oder Löschzeit eines Frachtschiffes überschritten wird.

Die Höhe der Demurrage wird zwischen Befrachter und Verfrachter in der jeweiligen Charterpartie vereinbart.<ref name="Trappe">Johannes Trappe, Zur Zählung der Liegezeit in der Seeschiffahrt nach deutschem und englischem Recht, in: Zeitschrift für Transportrecht (TranspR), 2007, S. 437</ref>

Für eine schnellere als in der Charterpartie vereinbarte Be- oder Entladung des Schiffes kann eine Despatch ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=de|SCRIPTING=Latn|SERVICE=deutsch}}) genannte Vergütung oder eine Detention ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=de|SCRIPTING=Latn|SERVICE=deutsch}}) genannte Belastung vereinbart werden.

Für eine entsprechende Vergütung in der Binnenschifffahrt siehe die Verordnung über die Lade- und Löschzeiten sowie das Liegegeld in der Binnenschifffahrt (BinSchLV).

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />

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