Zum Inhalt springen

Datei:Hammerskins-logo.jpg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

<templatestyles src="Information/styles.css" />

Beschreibung

Logo der Hammerskins

Quelle

Hammerskin-Netzwerk

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

Hammerskin-Netzwerk

Datum

heute

Genehmigung
Hinweis zu Logos und anderen Werken der angewandten Kunst

Die Rechtslage zur Schutzfähigkeit von Werken der angewandten Kunst, zu denen auch Logos gehören, ist nach Urteilen des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) und des österreichischen Obersten Gerichtshofes (OGH) derzeit teilweise umstritten. Auf das juristische Risiko beim Hochladen von Logos wird hiermit explizit hingewiesen. Weitere Informationen:

Bei Unklarheiten kannst du auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen nachfragen.
Datei:Orange trademark.svg Diese Datei stellt ein Logo oder ein ähnliches Objekt dar. Da es dem Marken- oder Namensrecht unterliegt, müssen bei der Weiterverwendung diese Schutzrechte beachtet werden.

Auch in der Wikipedia unterliegt die Verwendung diesen Einschränkungen. Die Datei darf ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken und in mit dem Logo im Zusammenhang stehenden Artikeln verwendet werden.

Datei:NoCommons.svg Diese Datei ist möglicherweise nicht mit den Richtlinien von Wikimedia Commons kompatibel.

Es sollte individuell geprüft werden, ob sie nach Wikimedia Commons verschoben werden darf.


Do not transfer this file to Wikimedia Commons without an individual review!

Datei:Under section sign, swastika.svg Dieses Bild zeigt ein Symbol, das von einer in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieses Symbols in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist lediglich ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Keine Seite verwendet diese Datei.