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Datei:31-Rautheim-Land.jpg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Beschreibung, Quelle

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Nutzungsrechtinhaber
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Datum

2007 }}

Dieses Werk, das den Namen des Urhebers nicht angibt, hat vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Herausgeber erscheinen lassen (§ 5 KUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.

Datei:Flag of Germany.svg
Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand Juli 2012) nur für folgende Werkarten zugelassen:
  • Briefmarken

Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
Diese Datei ist möglicherweise nicht mit den Richtlinien von Wikimedia Commons kompatibel.

Es sollte individuell geprüft werden, ob sie nach Wikimedia Commons verschoben werden darf.


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Genehmigung

Dieses Werk, das den Namen des Urhebers nicht angibt, hat vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Herausgeber erscheinen lassen (§ 5 KUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.

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Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
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  • Briefmarken

Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
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