Zum Inhalt springen

Döpper

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

{{#if: befasst sich mit Döppern in der Schifffahrt. Weitere Bedeutungen finden Sie unter Döpper (Begriffsklärung).

 | Vorlage:Hinweisbaustein 
 | {{#ifeq: 0 | 0 |}}

}}

Datei:Döpper 3527.JPG
Gelber Döpper, bei dem nur die über Wasser sichtbare Seite als Kegel geformt ist.

Ein Döpper ist ein Schwimmkörper, vergleichbar mit einer kleineren Boje, meist in Form eines Kegels.

Nach der in Deutschland gültigen Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung müssen Anker, die die Schifffahrt behindern könnten, mit gelben Döpper mit Radarreflektor markiert werden.<ref>Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung: § 3.26 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen, deren Anker die Schifffahrt gefährden können, und ihrer Anker.</ref> Auch zur Markierung von Netzen und Auslegern von Fischereifahrzeugen sind Döpper vorgeschrieben.<ref>Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung: § 3.24 Bezeichnung bestimmter stillliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger.</ref> Dieselben Regeln sind in der Europäischen Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (CEVNI, Code Européen des Voies de la Navigation Intérieure) festgelegt.<ref>Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt, Binnenverkehrsausschuss, Wirtschaftskommission für Europa: Europäische Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Vierte revidierte Ausgabe, 2013, § 3.24 und § 3.26.</ref>

Einzelnachweise

<references />