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Copenhagen Accord

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Der Copenhagen Accord (engl.: Übereinkunft von Kopenhagen) ist das zentrale Abschlussdokument (Decision 2/CP.15) der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen 2009. Dieser Text wurde jedoch von den Konferenzteilnehmern nur zur Kenntnis genommen, aber nicht verabschiedet und war somit rechtlich nicht verbindlich. Er konnte aber von allen Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention unterzeichnet werden.

Inhalt

Der Klimawandel wird als eine der größten Herausforderungen unserer Zeit anerkannt und muss dringend bekämpft werden. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass eine „gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems“ (Ziel der Klimarahmenkonvention) nur verhindert werden kann, wenn die Erderwärmung auf weniger als 2 Grad Celsius begrenzt wird, wird anerkannt (→ Zwei-Grad-Ziel). Aufgrund der gefährlichen Auswirkungen des Klimawandels wird auch betont, dass es für besonders betroffene Staaten umfassende Anpassungsprogramme mit internationaler Unterstützung geben muss.

Um den Klimawandel auf weniger als 2 Grad Celsius zu begrenzen, sind „tiefe Einschnitte“ in die globalen Emissionen von Treibhausgasen nötig. Verbindliche Ziele zur Reduktion der Emission von Treibhausgasen gibt es im Copenhagen Accord nicht. Der Höhepunkt der Emissionen soll aber „so bald wie möglich“ erreicht werden; es wird anerkannt, dass dieses in Entwicklungsländern, in denen die soziale und ökonomische Entwicklung im Vordergrund steht, erst später der Fall sein kann. Die Industriestaaten (Annex-I-Staaten) sollen bis Ende Januar 2010 ihre jeweiligen Reduktionsziele bis zum Jahr 2020 vorlegen; die Einhaltung dieser Selbstverpflichtungen soll ebenso wie die finanzielle Unterstützung von armen Ländern den Richtlinien der Vertragsstaatenkonferenz entsprechend international überwacht werden. Die Nicht-Industriestaaten sollen, ebenfalls bis Ende Januar 2010, ihre Aktivitäten zur Verringerung der Erderwärmung vorlegen (Nationally Appropriate Mitigation Action). Sie können die Einhaltung selbst überwachen und müssen alle zwei Jahre die Ergebnisse mitteilen; von den Industriestaaten finanzierte Maßnahmen werden aber wie die Maßnahmen der Industriestaaten international überwacht.

Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels stellt für alle Länder eine Herausforderung dar, insbesondere besonders betroffene arme Entwicklungsländer, kleine Inselstaaten und Afrika brauchen dabei verstärkte internationale Unterstützung. Die Staaten sind sich einig, dass hierfür angemessene, zuverlässige und dauerhafte Finanzhilfe geleistet werden muss. Für die Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels – zu denen ausdrücklich auch der Schutz der Wälder gehört – und für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in armen Ländern stehen im Zeitraum 2010 bis 2012 30 Milliarden US-$ zur Verfügung, diese Summe steigt bis 2020 auf 100 Milliarden US-$ pro Jahr. Das Geld soll weitgehend über einen neu zu gründenden „Green Climate Fund“ verteilt werden.

Die Umsetzung dieser Vereinbarung sollte im Jahr 2015 überprüft werden; dann sollte auch geprüft werden, ob das langfristige Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius abgesenkt werden muss.

Die meisten Vereinbarungen des Copenhagen Accord wurden schließlich ein Jahr später während der UN-Klimakonferenz in Cancún 2010 als formelle Entscheidungen angenommen.<ref name="maslin2023">{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref>

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Unterzeichnung

Folgende Staaten haben den Copenhagen Accord vor der Veröffentlichung des Konferenzprotokolls unterzeichnet und sind daher im Copenhagen Accord als Unterstützer aufgeführt: Albanien, Algerien, Armenien, Äthiopien, Australien, Bahamas, Bangladesch, Belgien, Benin, Bhutan, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Brasilien, Bulgarien, Burkina Faso, Chile, die Volksrepublik China, Costa Rica, Dänemark, Demokratische Republik Kongo, Deutschland, Dschibuti, Elfenbeinküste, Eritrea, Estland, Eswatini (ehemals Swasiland), Europäische Union, Fidschi, Finnland, Frankreich, Gabun, Georgien, Ghana, Griechenland, Guatemala, Guinea, Guyana, Island, Indien, Indonesien, Irland, Israel, Italien, Japan, Jordanien, Kambodscha, Kanada, Kasachstan, Kiribati, Kolumbien, Kongo, Kroatien, Laos, Lesotho, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Malta, Marokko, Marshallinseln, Mauretanien, Mazedonien, Mexiko, Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Namibia, Nepal, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Palau, Panama, Papua-Neuguinea, Peru, Polen, Portugal, Ruanda, Rumänien, Russland, Sambia, Samoa, San Marino, Schweden, Schweiz, Senegal, Serbien, Sierra Leone, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Tansania, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Tunesien, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Uruguay, Belarus, Zentralafrikanische Republik, Zypern.

Seit der Veröffentlichung des Accord haben folgende Staaten den Wunsch geäußert, in die Liste der Unterzeichnerstaaten aufgenommen zu werden: Afghanistan, Angola, Antigua und Barbuda, Barbados, Belize, Brunei, Burundi, Kamerun, Kap Verde, Tschad, Grande Comore, Gambia, Guinea-Bissau, Honduras, Jamaika, Kenia, Liberia, Mauritius, Mosambik, Nigeria, Saint Lucia, Tadschikistan, Osttimor, Togo, Uganda, Ukraine, Vietnam.

Insgesamt ergibt das 141 unterstützende Staaten, einschließlich der Europäischen Union.

Eine im Dezember 2010 im Guardian veröffentlichte Auswertung der Wikileaks Cables zeigt, dass die US-Regierung andere Länder durch diplomatische Drohungen und finanzielle Zugeständnisse zum Unterzeichnen des den US-Interessen besonders entgegen kommenden Coppenhagen Accord drängte.<ref>"WikiLeaks cables reveal how US manipulated climate accord", Damian Carrington, The Guardian, 3. Dezember 2010 [1]</ref>

Nationale Emissionsminderungsziele

Insgesamt 42 Industrieländer legten Emissionsminderungsziele für 2020 vor, darunter die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten mit einem Ziel von −20 % gegenüber 1990 (→ Klimapolitik der Europäischen Union#Klima- und Energiepaket 2020); 43 Nicht-Industriestaaten reichten Emissionsminderungsmaßnahmen ein. Die Zusagen reichten jedoch bei weitem nicht, um auf einen Emissionspfad zu gelangen, auf dem das Zwei-Grad-Ziel wahrscheinlich in greifbare Nähe gekommen wäre.<ref>{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref>

Kritik

Der Copenhagen Accord ist nur eine politische Abschlusserklärung, die von der Klimakonferenz lediglich „zur Kenntnis genommen“ wurde, aber nicht formell verabschiedet wurde.<ref>Copenhagen Accord im Lexikon der Nachhaltigkeit</ref> Dies lag insbesondere am Protest einiger vom Klimawandel besonders betroffener Entwicklungsländer wie Tuvalu, Bolivien und dem Sudan, die ihre Interessen als nicht ausreichend berücksichtigt ansahen.<ref>Zeit online: Das klägliche Scheitern einer großen Hoffnung</ref>

Der Klimaforscher Hans Joachim Schellnhuber vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) schätzte, dass es – unter Berücksichtigung der bis Ende der Kopenhagener Konferenz vorgelegten Selbstverpflichtungen – zu einer Temperaturerhöhung um mindestens 3,5 Grad Celsius kommen könnte.<ref>spiegel online: Kopenhagen-Fiasko entsetzt Umweltschützer</ref> Auch die Umweltorganisation Germanwatch teilte diese Einschätzung, bemängelte das Fehlen einer Garantie, dass die Finanzzusagen nicht durch eine Umetikettierung von Geldern zur Armutsbekämpfung erfüllt werden, sowie das Fehlen einer Frist zur Verabschiedung eines rechtsverbindlichen Vertrages.<ref>Presseerklärung Germanwatch 19. Dezember 2009</ref> Der Vorsitzende des IPCC, Rajendra Pachauri, sah die Anerkennung des 2-Grad-Zieles und die internationale Überwachung der Selbstverpflichtungen als Fortschritte an; kritisierte jedoch das Fehlen konkreter Zahlen zur Emissionsminderung.<ref>spiegel online: Oberster Umweltschützer verdammt Tatenlosigkeit</ref> Eine konkrete Vereinbarung scheiterte für ihn vor allem daran, dass US-Präsident Barack Obama innenpolitische Rücksichten nehmen musste (sein Klimagesetz wurde zu dieser Zeit im Senat diskutiert, kam allerdings nie zur Abstimmung<ref>Carl Hulse und David M. Herszenhorn: Democrats Call Of Climate Bill Effort In: New York Times, 22. Juli 2010. Abgerufen am 6. Dezember 2010.</ref>), und in China am kommenden Fünfjahresplan gearbeitet werde. Er hoffte, dass es im nächsten Jahr, wenn beide Hindernisse beseitigt wären, zu einer rechtsverbindlichen Vereinbarung kommen könne.

Einzelnachweise

<references/>

Weblinks

  • UNFCCC: COP 15/CMP 5 – Offizielle Seite der UN-Klimarahmenkonvention zur Konferenz, mit Möglichkeit zum Download des „Copenhagen Accord“ (englisch)