Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
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| Staatliche Ebene | Bund | ||
| Stellung der Behörde | nachgeordnete Dienststelle | ||
| Aufsicht | Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus | ||
| Gründung | 1923 (1806 Topographische Anstalt,<ref name="grdg">Franziszeische (2.) Landesaufnahme des Kaiserthum Österreichs.</ref> 1839 k.k. Militärgeographisches Institut, 1921 Bundesvermessungsamt) | ||
| Hauptsitz | Wien 2, Schiffamtsgasse 1–3 | ||
| Behördenleitung | neue Leitung ab Mai 2026: Claus Kahn, Robert Edelmaier (Vizepräsident) | ||
| Website | www.bev.gv.at | ||
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) ist eine dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) nachgeordnete Bundesbehörde mit seiner Zentrale in Wien und rund 50 Dienststellen (Eich- und Vermessungsämter) in ganz Österreich.
Zu seinen Kernaufgaben zählen die Grundlagenvermessung und Geoinformation, die Führung des Katasters, das Mess- und Eichwesen, der Physikalisch-technische Prüfdienst, sowie die Marktüberwachung.
Aufgaben
Sein Aufgabenbereich umfasst u. a. folgende Gegenstände:
- Führung des Grundstückkatasters in Österreich: Der Kataster ist die planliche Darstellung sämtlicher Grundstücke in Österreich und liegt flächendeckend in digitaler Form vor. Er dient als begleitendes Element zum Grundbuch.
- Schaffung und Erhaltung der amtlichen Vermessungspunkte (Lage- und Höhenfestpunkte): Lagefestpunkte, die als Ausgangspunkte für Grundstücksvermessungen dienen, müssen im besiedelten Gebiet in Abständen von etwa 700 bis 1.200 m verfügbar sein.
- Betrieb des GPS-Satelliten-Positionierungsdiensts Austrian Positioning Service (APOS)
- Führung des Digitalen Landschafts- und Geländehöhenmodells und der Namensdatenbank GEONAM Österreich
- Erstellung der amtlichen österreichischen Landkarten. Die Landkarten werden mit unterschiedlichen Inhalten (mit Wegmarkierungen oder mit Straßenaufdruck) in gedruckter Form angeboten. In digitaler Form stehen sie auf Compact-Disc und im Internet zur Verfügung. Folgende Kartenwerke werden hergestellt und laufend weitergeführt:
- Österreichische Karte 1:50 000 (ÖK 50, und in Vergrößerung 1:25 000), 1:200 000 (ÖK 200), 1:500 000
- Orthofotos und Luftbildkarten
- Vermessungs- und Verwaltungsarbeiten im Zusammenhang mit der Staatsgrenze
- Führung des Nationalen Metrologie-Instituts (NMI), welches Mess-Normale entsprechend dem SI-Einheitensystem zur Verfügung stellt.
- Physikalisch-technischer Prüfdienst zur technischen Durchführung von Kalibrierungen und Prüfung von Messgeräten unter Anschluss an die nationalen Normale.
- Betrieb der Atomuhr, welche die für Österreich verbindliche Normalzeit ausgibt.<ref>Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen: Zeitinformation über Telefon</ref><ref>Amtsblatt für das Eichwesen, Doppel-Nr. 3-4/2008</ref>
- Marktüberwachung in den Fachbereichen Elektrotechnik, Maschinen, Sicherheitstechnik und Messgeräte, Fertigpackungskontrolle sowie Punzierungskontrolle
- Angelegenheiten der zentralen Verbindungsstelle für Marktüberwachung
- Vertretung des BEV in nationalen, europäischen und internationalen Gremien in Angelegenheiten der Marktüberwachung und des gesetzlichen Messwesens
- Angelegenheiten der Verbraucherbehördenkooperation nach dem Verbraucherbehördenkooperationsgesetz (VBKG)
- Angelegenheiten der Energieberaterinnen und Energieberater des Bundes (EBB)
Zur Durchführung der Aufgaben unterhält das BEV – neben den zentralen Einrichtungen für die grundlegenden Aufgaben in Wien –Außenstellen in ganz Österreich. Diese werden als Vermessungsämter bzw. Eich- und Vermessungsämter (volle Funktionalität) oder als Informationszentren (nur für Parteienverkehr, Auskunftserteilung) geführt.
Gesetzliche Grundlagen
Grundlagen für die Arbeit des BEV bilden folgende Gesetze:
- Art. 10 des Bundes-Verfassungsgesetzes: Bundeskompetenz für Grenzvermarkung, Vermessungswesen, Maße und Gewichte.
- § 845 ff des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches: Regelt die Festlegung von Grundstücksgrenzen
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
- Bodenschätzungsgesetz
- Liegenschaftsteilungsgesetz
- Staatsgrenzgesetz
- Vermessungsgesetz
- Vermessungsverordnung
- Vermessungsgebührenverordnung
- Maß- und Eichgesetz
- Geodateninfrastrukturgesetz
- Informationsweiterverwendungsgesetz
- Punzierungsgesetz
Zusätzlich gibt es in zahlreichen anderen Gesetzen Bestimmungen über das Vermessungswesen (Forstgesetz, Bodenschätzungsgesetz etc.) und über eichrechtliche Belange (Zeitzählgesetz, Fertigpackungsverordnung usw.)
Ämter und Dienststellen
Das BEV betreibt derzeit 41 Vermessungsämter und neun Eichämter in ganz Österreich. Dazu kommen fünf dislozierte Dienststellen und zwei untergeordnete Außenstellen der Vermessungsämter.
Siehe auch
Weblinks
- Digitale Österreichkarte
- BEV
- Mess- und Eichwesen am BEV
- Organigramm des BEV
- Alle Vermessungsämter des BEV
- Alle Eichämter des BEV
Einzelnachweise
<references />
- Seiten mit Skriptfehlern
- Wikipedia:Defekter Dateilink
- Leopoldstadt
- Behörde (Österreich)
- Forschungsinstitut in Wien
- Geodätische Institution
- Kartografische Institution
- Geographie (Österreich)
- Geographisches Forschungsinstitut
- Organisation (Messtechnik)
- Organisation (Ortsnamenkunde)
- Technisch orientiertes Forschungsinstitut
- Raumordnung (Österreich)
- Behördengründung 1923
- Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen