Bezugsobjekt
Als Bezugsobjekt (oder Kostenobjekt; {{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}) wird in der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung ein abstraktes Objekt verstanden, dem Kosten gegenübergestellt oder zugeordnet werden können. Bezugsgrößen sind qualitativ, quantitativ, räumlich und/oder zeitlich abgegrenzte Größen, der bestimmte Kosten, Erlöse, Mengenverbräuche und andere Größen gegenübergestellt werden.<ref>Konrad Liessmann (Hrsg.), Gabler Lexikon Controlling und Kostenrechnung, 1997, S. 68</ref> Bezugsobjekte dienen insbesondere als Maßgröße der Kostenverursachung in den Kostenstellen (Costcenter, Profitcenter, Servicecenter) für die wichtigsten Kostenbestimmungsfaktoren.<ref>Reinhold Sellien/Helmut Sellien (Hrsg.), Gablers Wirtschafts-Lexikon, 1988, Sp. 831</ref>
Arten
Als Bezugsobjekte fungieren die Hauptkostenstellen, Nebenkostenstellen und Hilfskostenstellen<ref>Verlag Dr. Th. Gabler (Hrsg.), Gabler Wirtschafts-Lexikon, Band 3, 1984, Sp. 2534 f.</ref> oder Kostenträger (Produkte oder Dienstleistungen). Auch Costcenter, Profitcenter oder Servicecenter können als Bezugsobjekte herangezogen werden. Für die Hauptkostenstellen werden Kostensätze berechnet, indem die Kosten zu einem Leistungsmaßstab, dem so genannten Bezugsobjekt, ins Verhältnis gesetzt werden.<ref>Andreas Schmidt, Kostenrechnung, 2008, S. 90</ref>
Wirtschaftliche Aspekte
Als Bezugsobjekte dienen hergestellte Stückzahlen, Fertigungszeiten, Maschinenlaufzeiten, Fertigungseinzelkosten, Fertigungslohn oder die Arbeitszeit des Personals.<ref>Reinhold Sellien/Helmut Sellien (Hrsg.), Gablers Wirtschafts-Lexikon, 1988, Sp. 831</ref> Um eine für viele Unternehmensarten durchgängige, eindimensionale Kostenzurechnung zu erreichen, wird oft die Beschäftigung als einzige Kosteneinflussgröße betrachtet. Auch die Verkaufsfläche kann im Handel als Bezugsobjekt dienen (Umsatzerlös pro m2 Verkaufsfläche).
Können Kosten einem Bezugsobjekt direkt zugerechnet werden, sind es Einzelkosten<ref>Eugen Schmalenbach, Kostenrechnung und Preispolitik, 8. Auflage, 1963, S. 304</ref>, alle übrigen gehören zu den Gemeinkosten.
Literatur
- Hans-Jörg Hoitsch/Volker Lingnau: Kosten- und Erlösrechnung. Eine controllingorientierte Einführung. 3., neubearbeitete und erweiterte Auflage. Springer, Berlin u. a. 1999, ISBN 3-540-66296-0.
Einzelnachweise
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