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Berufsvorbereitungsjahr

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Bildungsgänge im deutschen Bildungssystem

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist ein einjähriger schulischer Bildungsgang in allen Bundesländern Deutschlands (außer Brandenburg<ref>Bundesministerium für Bildung und Forschung (BmBF): <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr, Berufsfachschulen (Memento vom 9. April 2009 im Internet Archive)</ref><ref>BmBF: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Tabelle 2/2: Schüler im Berufsgrundbildungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr 1995 und 1996 (Memento vom 3. Mai 2014 im Internet Archive; PDF; 13,5 kB)</ref>), der der Berufsvorbereitung dient. In Brandenburg entspricht dem BVJ das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ).

Das BVJ wurde für Schüler eingerichtet, die nach der Beendigung oder dem Abbruch der Schule weder einen Ausbildungsplatz finden noch weiterführende Schulen besuchen, aber noch der Schulpflicht unterliegen. Das Berufsvorbereitungsjahr findet an berufsbildenden Schulen statt. Die Anzahl der Schüler im Berufsvorbereitungsjahr wird vom Statistischen Bundesamt in „Bildung und Kultur – Berufliche Schulen“ jährlich dokumentiert.<ref>Statistisches Bundesamt (2017): Berufliche Schulen, Fachserie 11 Reihe 2, Schuljahr 2015/2016, Tabellen S. 8-11 (PDF; 4 MB) beim Statistischen Bundesamt.</ref> Im Schuljahr 2023/2024 haben 122.032 Schüler am BVJ teilgenommen.<ref>Datenbank der beruflichen Bildungsgänge nach der International Standard Classification of Education (ISCED) auf Länderebene. In: www.destatis.de. 12. Dezember 2024, abgerufen am 10. März 2025.</ref>

Die Schüler können durch das BVJ ihre Schulpflicht erfüllen und gleichzeitig unter Umständen den Hauptschulabschluss erwerben. Im BVJ wird berufliches Grundwissen in einer oder mehreren Berufsgruppen vermittelt. Es dient somit auch der beruflichen Orientierung, neben der Erweiterung der Allgemeinbildung und dem Erwerb von grundlegenden Schlüsselqualifikationen, die zu einer (verbesserten) Ausbildungsreife führen sollen. Mit dem Besuch des BVJ endet die Schulpflicht, selbst wenn das Schuljahr nicht erfolgreich bestanden wird.

In der International Standard Classification of Education gehört das Berufsvorbereitungsjahr zur Stufe 2 (Sekundarbereich I berufsbildend).

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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