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Berliner Gesundheitspreis

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Der Berliner Gesundheitspreis zeichnet bundesweit innovative Konzepte in der Gesundheitsversorgung aus und wird von AOK-Bundesverband und der Berliner Ärztekammer ausgelobt. Damit sollen Anreize gesetzt werden, um Probleme frühzeitig zu erkennen und die Gesundheitsversorgung für Patientinnen und Patienten besser zu gestalten. Das Preisgeld beträgt insgesamt 50.000 Euro, das auf mehrere Preisträger aufgeteilt wird. Der 1995 erstmals ausgeschriebene Wettbewerb wird seitdem alle zwei Jahre durchgeführt.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Geschäftsstelle Berliner Gesundheitspreis (Memento vom 27. März 2008 im Internet Archive)</ref>

Strukturen

Die Abgabefrist für Bewerbungen ist in der Regel der 30. November. Der Festakt der Preisverleihung findet im Folgejahr statt. Die Übergabe nimmt ein Repräsentant des Bundesministeriums für Gesundheit vor. Eine unabhängige Jury trifft die Auswahl.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />11. Berliner Gesundheitspreis verliehen (Memento des Vorlage:IconExternal vom 27. November 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.aerztekammer-berlin.de auf der Website der Ärztekammer Berlin, aufgerufen am 19. November 2020</ref>

Themen-Vorgaben

Weblinks

Einzelnachweise

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