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Berliner Bischofskonferenz

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Die Berliner Bischofskonferenz war die Versammlung der römisch-katholischen Bischöfe der DDR. Sie bestand infolge der Deutschen Teilung von 1976 bis 1990.

Geschichte

In Folge der Deutschen Teilung richteten die ostdeutschen Diözesen bereits in der Nachkriegszeit eine gemeinsame Organisationsebene ein und kooperierten in diversen Fragen. Es folgte 1950 der Aufbau eines eigenen Forums in Form der Berliner Ordinarienkonferenz (BOK) nach Vorbild der Bayerischen Bischofskonferenz. Mit dem Mauerbau 1961 wurde die Teilnahme der Bischöfe der DDR etwa an der Deutschen Bischofskonferenz unmöglich gemacht. Nur noch während des Zweiten Vatikanischen Konzils konnte die Gesamtheit der deutschen Bischöfe tagen.<ref name="DBK">Geschichte der Deutschen Bischofskonferenz. (PDF; 97 KB) Deutsche Bischofskonferenz, abgerufen am 20. April 2026.</ref><ref name="Knauft">Wolfgang Knauft: Die katholische Kirche in der DDR 1945–1976. In: Stimmen der Zeit. 195. Bd., 102. Jg., Heft 2, Februar 1977, S. 86.</ref>

In der Folgezeit erhöhte sich der Druck der Regierung der DDR auf den Apostolischen Stuhl, eine eigene Bischofskonferenz als auctoritas territorialis zu errichten, und am 10. Juli 1974 unterbreitete der Botschafter der DDR in Italien dem Apostolischen Stuhl den formellen Vorschlag der DDR-Regierung, dahingehende Unterredungen auf Außenministerebene zu führen.<ref>Roland Cerny–Werner: Vatikanische Ostpolitik und die DDR. V & R Unipress, Göttingen 2011, ISBN 978-3-89971-875-1, S. 187–193.</ref> Obwohl die (west-)deutsche Bischofskonferenz dieses Vorgehen als nicht förderlich betrachtete, kam es am 26. Juli 1976 zur Errichtung der Berliner Bischofskonferenz als eigenständiger, nicht aber als nationaler Bischofskonferenz der DDR.<ref name="DBK" /><ref name="Grünwald">Katharina Grünwald: Das Staatskirchenrecht der DDR im Lichte des Aufeinandertreffens von Katholischer Kirche und Marxismus. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2012, ISBN 978-3-8305-2791-6, S. 199.</ref>

Große Bedeutung wurde der Formulierung im Statut der Deutschen Bischofskonferenz beigemessen, das am 25. September 1976 vom Apostolischen Stuhl bestätigt wurde. Artikel 1 benennt die Deutsche Bischofskonferenz als den „Zusammenschluss der Bischöfe der deutschen Diözesen“. Dieser Formulierung zufolge gehörten also auch die Bischöfe auf dem Gebiet der DDR weiterhin zur Deutschen Bischofskonferenz. Der Bischof von Berlin war offiziell auch Mitglied der Deutschen Bischofskonferenz und ließ sich durch seinen West-Berliner Generalvikar vertreten.<ref name="Grünwald" />

1990, nach der Wiedervereinigung Deutschlands, wurden Deutsche und Berliner Bischofskonferenz zur Deutschen Bischofskonferenz vereinigt.<ref>Gabriele-Maria Ehrlich: Der Vertrag des Apostolischen Stuhls mit dem Land Sachsen-Anhalt. (= Tübinger Kirchenrechtliche Studien Band 10). LIT Verlag, Münster 2010, ISBN 978-3-643-10402-1, S. 59.</ref>

Vorsitzende

Struktur

Die kirchenrechtliche Regelung auf dem Gebiet der DDR war kompliziert. Nur die Diözese Meißen lag vollständig auf dem Gebiet der DDR. Die Diözese Berlin umfasste auch West-Berlin. Görlitz, ehemals Teil der Erzdiözese Breslau, wurde Erzbischöfliches Amt, später Apostolische Administratur.

Die anderen Gebiete gehörten kirchenrechtlich zu Diözesen mit Sitz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Diese wurden Bischöfliche Ämter. Eine Aufwertung zu Apostolischen Administraturen unterblieb entgegen dem Willen der DDR-Regierung. Im Einzelnen gab es

Erfurt und Meiningen wurden in Realunion als Bischöfliches Amt Erfurt-Meiningen geführt.

Literatur

  • Thomas Raabe: SED-Staat und katholische Kirche 1949 bis 1989. In: Clemens Vollnhals (Hrsg.): Die Kirchenpolitik von SED und Staatssicherheit. Eine Zwischenbilanz (= Analysen und Dokumente. Wissenschaftliche Reihe des Bundesbeauftragten. Band 7). 2. Auflage. Ch. Links Verlag, Berlin 1997, ISBN 3-86153-122-4, S. 353–370.

Einzelnachweise

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