Bekanntsache
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Als Bekanntsache werden bei der Staatsanwaltschaft jene Ermittlungsverfahren bezeichnet, bei denen der Beschuldigte bekannt ist. Sie enthalten das Registerzeichen „Js“.<ref>http://www.rechthaber.com/was-bedeuten-aktenzeichen-bei-gericht/</ref>
Ist der Täter unbekannt, so handelt es sich um eine Unbekanntsache mit dem Registerzeichen „UJs“.<ref> <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Staatsanwaltschaft Hamburg, Abt. UJs ( vom 25. November 2009 im Internet Archive)</ref>
Einzelnachweise
<references />