Zum Inhalt springen

Banngut

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Als Banngut oder Bannware bezeichnet man solche Güter, die im Krieg dem Prisenrecht unterliegen, da sie der Kriegführung dienen oder diese unterstützen.

Beschreibung

Bannware bezeichnet in erster Linie Waffen und Militärfahrzeuge sowie deren Einzelteile und Munition, aber auch andere zur Kriegführung bestimmte Güter sind Bannware, so zum Beispiel Nachrichtentechnik, Uniformen, Treibstoffe sowie Geld, Devisen und Gold. Im Ersten und Zweiten Weltkrieg wurden die Banngutlisten von beiden Seiten stark ausgeweitet, so dass auch die Grundstoffe für die Herstellung chemischer Kampfstoffe, Maschinen zur Herstellung oder Reparatur von Fahrzeugen sowie bedingt auch Nahrungsmittel unter Banngut fielen.<ref name="Huberich" /><ref name="uboot-Banngut" /><ref name="Adelung-Banngut" /><ref name="Pierer-Banngut" />

Siehe auch

Literatur

  • {{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}
  • {{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}
  • {{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}
  • {{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}

Einzelnachweise

<references> <ref name="Adelung-Banngut"> Vorlage:Adelung-1793 </ref> <ref name="Pierer-Banngut"> Vorlage:Pierer-1857 </ref> <ref name="uboot-Banngut"> Deutsche Banngutliste aus dem Zweiten Weltkrieg. u-boote-online.de; abgerufen am 29. April 2015 </ref> <ref name="Huberich"> {{#invoke:Vorlage:Literatur|f}} </ref> </references>

Vorlage:Hinweisbaustein