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Auftragsbautengrundsätze

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Auftragsbautengrundsätze (ABG 1975) sind bilaterale Verwaltungsabkommen, die im Rahmen des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut entstanden sind. Diese Verwaltungsabkommen existieren mit

In den Auftragsbautengrundsätzen wird geregelt, wie Bauvorhaben der Gaststreitkräfte durchzuführen sind. Hierbei wird unterschieden zwischen Bauvorhaben, die von den Truppen selbst durchgeführt werden dürfen und größeren Bauprojekten, die im Auftragsverhältnis von deutschen Behörden durchgeführt werden.

Quellen