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Arzneimittelprüfung

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Vorlage:Hinweisbaustein Unter Arzneimittelprüfung versteht man die Prüfung von Arzneimitteln auf ihre Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, die in Form nichtklinischer und klinischer Studien im Rahmen der Arzneimittelzulassung bzw. Arzneimittelregistrierung durchgeführt wird. Für die Arzneimittelprüfung existieren eine Reihe von Prüfvorschriften bzw. Prüfleitlinien, die der pharmazeutische Unternehmer anzuwenden hat.

Von der Arzneimittelprüfung im beschriebenen Sinne abzugrenzen ist die homöopathische Arzneimittelprüfung, die der Beschreibung des Arzneimittelbildes eines homöopathischen Arzneimittels dient. Das homöopathische Arzneimittelbild ist ein wesentliches Kriterium für die Erstellung eines homöopathischen Therapieschemas.

Ältere Literatur

  • E. Mannheim: Die Methoden der Arzneimittelprüfung (= E. Mannheim: Pharmazeutische Chemie. Band III). 2. Auflage. Berlin (= Sammlung Göschen. Band 588).

Einzelnachweise

<references />

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