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Arbeitnehmererfinderrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Arbeitnehmererfinderrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit der Thematik von Erfindungen angestellter Erfinder befasst.

Überblick

In fast allen Rechtssystemen ist das Rechtsgebiet durch einen Zielkonflikt zweier konkurrierender Prinzipien geprägt, nämlich

  • das arbeitsrechtliche Prinzip, wonach die Leistung des Arbeitnehmers mit seinem Gehalt abgegolten ist und weitergehende Ergebnisse, etwa Rechte an Erfindungen, alleine dem Arbeitgeber zustehen, und
  • das erfinderrechtliche Prinzip, wonach die Rechte an einer Erfindung alleine beim Erfinder, dem Angestellten, liegen.

Das Arbeitnehmererfinderrecht löst diesen Konflikt.

Rechtsquellen in Deutschland

Für die Bundesrepublik Deutschland hat es die folgenden wichtigsten materiellen Rechtsquellen:

Daneben gelten alle anderen Gesetze, materiell etwa BGB, verfahrensrechtlich die ZPO, und viele mehr.

Literatur

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Siehe auch

Einzelnachweise

<references />

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