Andreas Zimmermann (Rechtswissenschaftler)
Andreas Zimmermann (* 18. Juni 1961 in Tübingen) ist ein deutscher Völkerrechtler. Von 2001 bis 2009 war er Direktor des Walther-Schücking-Instituts für internationales Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Seit Oktober 2009 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Europa- und Völkerrecht sowie Europäisches Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht an der Universität Potsdam.
Leben
Nach seinem Abitur 1980 in Tübingen studierte Zimmermann von 1980 bis 1986 Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, der Université de Droit, d’Économie et des Sciences d’Aix-Marseille III (Frankreich) sowie an der Haager Akademie für Internationales Recht (Niederlande). Als Jahrgangsbester legte er das Erste Juristische Staatsexamen mit der Note "sehr gut" ab. 1989 erwarb er nach Ableistung seines Zivildienstes und einer wissenschaftlichen Tätigkeit bei Hans von Mangoldt einen LL.M. an der Harvard Law School (U.S.A.). Danach wechselte er nach Heidelberg, wo er im Jahr 1992 am OLG Stuttgart das Zweite Juristische Staatsexamen mit der Note "gut" bestand. Daneben war er gleichzeitig Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPI). Im Anschluss daran war er wissenschaftlicher Referent am MPI, zunächst unter Leitung von Helmut Steinberger und später Jochen Frowein. Diese betreuten auch die 1994 vorgelegte, mit "summa cum laude" bewertete und mit dem Ruprecht-Karls-Preis der Universität Heidelberg ausgezeichnete Dissertation mit dem Titel "Das neue Grundrecht auf Asyl."<ref>Zimmermann, Das neue Grundrecht auf Asyl, 1994. Abgerufen am 28. Januar 2026.</ref> Die Arbeit beschäftigt sich aus verfassungs- und völkerrechtlicher Sicht mit den Grenzen und Voraussetzungen des damals neugefassten Grundrechts auf Asyl und beruht auf einem von Zimmermann und Frowein erstellten Gutachten für das Bundesministerium der Justiz. Im Jahr 1999 wurde er mit seiner Arbeit mit dem Titel "Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge" an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg habilitiert.<ref>Zimmermann, Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge, 2000. 28. Januar 2026 .</ref>
Nach Rufablehnung an die Leibniz Universität Hannover und an das Institut de Hautes Études Internationales (Schweiz) war Zimmermann von 2001 bis 2009 Professor für öffentliches Recht, Schwerpunkt Völkerrecht, Europarecht und Allgemeine Staatslehre der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sowie Direktor des Walther-Schücking-Instituts für internationales Recht. 2009 folgte er einem Ruf auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an die Universität Potsdam in Verbindung mit der Direktorenstelle des dort angesiedelten MenschenRechtsZentrums.
Andreas Zimmermann ist verheiratet.
Funktionen
Zimmermann war an verschiedenen Universitäten Gastprofessor; darunter an der Universität Michigan (U.S.A.), der Universität Kopenhagen (Dänemark), der Universität Tartu (Estland) sowie der Universität Johannesburg (Südafrika). Im Jahr 2022 hat er zudem an der Haager Akademie für Internationales Recht unterrichtet.
Als Counsel tritt Zimmermann, unter anderem im Auftrag der Bundesregierung, regelmäßig vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag auf. Zudem war und ist er Prozessvertreter in Verfahren vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht, dem Iran-United States Claims Tribunal und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). In Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem EGMR war er wiederholt als Ad-hoc-Richter beteiligt.
Er war, nachdem er beratend als Teil der deutschen Verhandlungsdelegation zur Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs beitrug, von 1999 bis 2001 Mitglied der Expertenkommission zur Ausarbeitung des deutschen Völkerstrafgesetzbuches.
Von 2006 bis 2019 war Zimmermann Mitglied des VN-politischen Beirats des Auswärtigen Amts, seit 2010 ist er auch Mitglied des völkerrechtswissenschaftlichen Beirats. Er wurde 2001 zum Vermittler nach dem Annex zur Wiener Vertragskonvention bestellt und ist Mitglied des Ständigen Schiedshofs (Niederlande) sowie des Fachausschusses "Humanitäres Völkerrecht" beim Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes. 2025 wurde Zimmermann zum Präsidenten des Vergleichs- und Schiedsgerichtshofs der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa gewählt.<ref>OSZE Präsident. 28. Januar 2026 .</ref>
Von 2009 bis 2018 hat er die Völkerrechtsausbildung der Attachés des Auswärtigen Amtes geleitet. 2018–2020 war Zimmermann Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen nach dem Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte (ICCPR).<ref>Pressemitteilung Auswärtiges Amt zur Wahl von Prof. Zimmermann in den VN-Menschrechtsausschuss. Abgerufen am 28. Januar 2026.</ref>
Zimmermann ist Mitherausgeber der jeweils bei Oxford University Press erschienenen Kommentare zum IGH-Statut ("The Statute of the International Court of Justice - A Commentary", 3. Aufl., 2019)<ref>OUP The Statute of the International Court of Justice. Abgerufen am 28. Januar 2026.</ref> sowie zur Genfer Flüchtlingskonvention ("The 1951 Convention Relating to the Status of Refugees and its 1967 Protocol", 2. Aufl., 2024).<ref>OUP The 1951 Convention Relating to the Status of Refugees and its 1967 Protocol. Abgerufen am 28. Januar 2026.</ref>
Weblinks
- Literatur von und über Andreas Zimmermann im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Europa- und Völkerrecht sowie Europäisches Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht. In: Dienstliche Homepage der Universität Potsdam. 27. August 2011, abgerufen am 30. August 2011.
- Webseite des Präsidenten des OSZE Vergleichs- und Schiedsgerichtshofs.
Einzelnachweise
<references />
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Zimmermann, Andreas |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Völkerrechtler und Professor an der Universität Potsdam |
| GEBURTSDATUM | 18. Juni 1961 |
| GEBURTSORT | Tübingen |