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Abkommen zur Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer

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Abkommen zur Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer

Titel (engl.): {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)
Abkürzung: WSSA
Datum: 1. Oktober 1991
Fundstelle: BGBl. II Nr. 32/1991, Seite 1307 ff.
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Artenschutzrecht
Unterzeichnung: 16. Oktober 1990
Ratifikation: Dänemark: 31.07.1991, Deutschland: 12.02.1991, Niederlande: 11.07.1991
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Datei:Wadden Sea Agreement Parties.svg
Unterzeichnerstaaten des Seehundabkommens

Das Abkommen zur Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer (engl. Agreement on the Conservation of Seals in the Wadden Sea, WSSA) ist ein multilaterales Umweltabkommen basierend auf der Bonner Konvention. Das Abkommen war das erste Regionalabkommen innerhalb der Bonner Konvention.<ref name="Bundesamt"> Abkommen zur Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer | Regionaler Schutz wandernder Tierarten. Bundesamt für Naturschutz, abgerufen am 24. Januar 2025.</ref> Es wurde am 16. Oktober 1990 unterzeichnet und trat am 1. Oktober 1991 in Kraft.<ref name="Bundesamt" /><ref name="Agreement">Agreement on the Conservation of Seals in the Wadden Sea. In: Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals. Abgerufen am 24. Januar 2025 (englisch).</ref> Weitere Regionalabkommen wurden nach demselben Muster verabschiedet.<ref name="Bundesamt" /> Das Abkommen soll die Erhaltung der Population der Seehunde im Wattenmeer sicherstellen.<ref name="Bundesamt" />

Unterzeichnerstaaten sind Dänemark, Deutschland und die Niederlande.<ref name="Agreement" /> Als Sekretariat des Abkommens dient das Gemeinsame Wattenmeersekretariat (offizielle Bezeichnung: Common Wadden Sea Secretariat, CWSS).<ref>Seehunde | Naturschutzprojekte. In: Wadden Sea World Heritage. Common Wadden Sea Secretariat, abgerufen am 24. Januar 2025.</ref>

Grundsätze zum Seehundmanagement werden zwischen Deutschland, Dänemark und den Niederlanden in einem regelmäßig aktualisierten Plan festgelegt.<ref>vgl. Wadden Sea Seal Management Plan 2023-2027. waddensea-worldheritage.org, abgerufen am 24. Januar 2025 (englisch).</ref> Das Vorgehen in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen regelt eine mit Jagd-, Naturschutz- und Tierschutz-Vertretern abgestimmte „Richtlinie zur Behandlung von erkrankt, geschwächt oder verlassen aufgefundenen Robben“.<ref>vgl. Rehabilitation von Robben in Schleswig-Holstein - Grundsätze des Robbenmanagements Landesportal Schleswig-Holstein. Abgerufen am 24. Januar 2025.</ref> Sie ist für alle Behörden und Dienststellen der genannten Länder maßgebend.<ref>FAQ zum Seehundmanagement. In: Nationalpark Wattenmeer. Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein Nationalparkverwaltung, abgerufen am 24. Januar 2025.</ref>

Die Seehundstation Friedrichskoog ist eine gemäß dem Abkommen zur Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer autorisierte Aufnahmestelle für verlassene oder erkrankt aufgefundene Robben in der schleswig-Holsteinischen Gemeinde Friedrichskoog.

Siehe auch

Weblinks

  • Bekanntmachung des Abkommens zum Schutz der Seehunde im Wattenmeer vom 19. November 1991, BGBl. II S. 1307 (Vertragstext auf Deutsch und Englisch).

Einzelnachweise

<references />