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Abgrabungsgesetz

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Die Abgrabungsgesetze der deutschen Bundesländer regeln die oberirdische, oberflächennahe Gewinnung von Bodenschätzen in Tagebauen, soweit sie nicht dem Bergrecht unterliegen und nach dem Bundesberggesetz zu behandeln sind. Es geht hier insbesondere um Kies, Sand, Ton, Lehm, Kalkstein, Dolomit, sonstige Gesteine, Torf und Moorschlamm. (vgl. nur exemplarisch § 1 Abs. 2 Abgrabungsgesetz NRW)

Zudem werden in den meisten Abgrabungsgesetzen auch die Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des in Anspruch genommenen Geländes während und nach Abschluss der Abgrabung (Herrichtung) geregelt. (vgl. nur exemplarisch § 1 Abs. 1, 3 des Abgrabungsgesetzes des Landes NRW)

Grundsätzlich sind entsprechende Abgrabungen genehmigungspflichtig (vgl. nur exemplarisch § 3 Abs. 1 Abgrabungsgesetz NRW).

Typischerweise schließt die Abgrabungsgenehmigung nach § 7 Abs. 3 AbgrG NRW die aufgrund der Landesbauordnung, des Bundesnaturschutzgesetzes, des Landesnaturschutzgesetzes, des Landesforstgesetzes oder des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen für die Abgrabung und Herrichtung erforderlichen Verwaltungsentscheidungen ein (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28. Oktober 1997, Az. 10 A 4574/94).

Nur wenige Bundesländer haben ein eigenes, spezielles Abgrabungsrecht, so z. B. Nordrhein-Westfalen (AbgrG NRW), Bayern (BayAbgrG) und Brandenburg (BbgBauAV). In Brandenburg sind die Sonderbestimmungen an das Baugenehmigungsverfahren gekoppelt, vgl. §§ 1, 2 Abs. 1 BbgBauAV. In Niedersachsen ist das Abgrabungsrecht in den §§ 8 ff. NAGBNatSchG normiert (dort als Bodenabbau bezeichnet). Z.T. gibt es darüber hinaus in einzelnen Ländern spezielle Gesetze, die nur einzelne Bodenschätze betreffen, wie z. B. das BimsAbbauG RP. In Ländern ohne eigenständiges Abgrabungsrecht beurteilen sich Vorhaben nach dem Naturschutz-, Wasser, Immissionsschutz-, Bau- oder Forstrecht.<ref>Zitat aus Recht der Rohstoffgewinnung – Reformbausteine für eine Stärkung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Berg-, Abgrabungs- und Raumordnungsrecht. ..., dort Kap. 4.1: Abgrabungsrecht, S. 169/170 (siehe unter Literatur)</ref>

Literatur

Einzelnachweise

<references/>

Weblinks

Beispiele für Abgrabungsregelungen in den Bundesländern (alphabetisch)

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