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Aberkennung

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Aberkennung bezeichnet den durch Rechtsakt bewirkten Verlust eines subjektiven Rechts oder eines Rechtsstatus. Eine veraltete Bezeichnung für Aberkennung im juristischen Sinne ist Abjudikation.<ref> Abjudizieren. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 1: A – Astigmatismus. Bibliographisches Institut, Leipzig u. a. 1905, S. 40.</ref>

Zusammenhänge

Zu einer Aberkennung kann es in verschiedenen Zusammenhängen kommen:

Einzelnachweise

<references />

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