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Überbetriebliche Kurse

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Die überbetrieblichen Kurse oder auch Einführungskurse<ref>Überbetriebliche Kurse auf der Website des Auto Gewerbe Verbandes Schweiz - Sektion Berner Oberland</ref> sind in der Schweiz der dritte Lernort im Rahmen der beruflichen Grundausbildung und dienen dem Erwerb grundlegender beruflicher Fertigkeiten.

Dauer

Die Dauer ist von Beruf zu Beruf verschieden und kann zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen sein.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Überbetriebliche Kurse (Memento des Vorlage:IconExternal vom 9. Dezember 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sz.ch auf der Website des Kantons Schwyz</ref>

Inhalte

Die Inhalte sind von Beruf zu Beruf sehr verschieden und können sowohl Fachwissen vermitteln als auch die Lehre als solche reflektieren.

Beispiel Inhalte:

Kfz-Mechatroniker<ref>Überbetriebliche Kurse - Mechatroniker/-in auf der Website des Auto Gewerbe Verbandes Schweiz - Sektion Berner Oberland</ref>

  • Materialbearbeitung (Feilen, Bohren, Schweißen)
  • Elektrotechnik (Grundlagen, Oszilloskop etc.)
  • Fahrzeugtechnik (Bremsen, ABS etc.)

Kaufmännische Berufe:<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Überbetriebliche Kurse, Kaufmännische Grundbildung - Branche Kommunikation (Memento vom 19. Juli 2007 im Internet Archive) auf der Website der BSW leading swiss agencies</ref>

  • Ablauf der Lehre
  • Lernjournal
  • Reflexion des vergangenen Lehrjahres

Geschichte

Die überbetrieblichen Kurse haben als Einführungskurse in handwerklichen Berufen (Autowerkstätte, Elektroinstallation) eine lange Tradition, während sie in anderen Berufen erst in den 2000er Jahren im Rahmen grösserer Revisionen durch das neue Berufsbildungsgesetz eingeführt wurden.

Offizielle Formen nahm es dann in den 1970er Jahren an: Im Schlussbericht der Kommission Grübel aus dem Jahr 1972 wurde vorgeschlagen, die Betriebslehre (Vorläufer der heutigen Berufslehre<ref>Emil Wettstein: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Die Entwicklung der Berufsbildung in der Schweiz (Memento vom 19. Juli 2007 im Internet Archive) (PDF; 5,5 MB) Seite 74, abgerufen am 29. Dezember 2010</ref>) um überbetriebliche Einführungskurse zu ergänzen.<ref>Emil Wettstein: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Die Entwicklung der Berufsbildung in der Schweiz (Memento vom 19. Juli 2007 im Internet Archive) (PDF; 5,5 MB) Seite 69, abgerufen am 29. Dezember 2010</ref>

Gesetzlich verankert wurden die Einführungskurse im dritten Berufsbildungsgesetz von 1978, welches 1980 in Kraft trat.<ref>berufsbildung.ch: 1.6.4 Das dritte Berufsbildungsgesetz von 1978</ref> Damit wurden Einführungskurse unter anderem bei Berufslehren im Bereich Elektroinstallation,<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Archivierte Kopie (Memento des Vorlage:IconExternal vom 28. September 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.eaz.ch</ref> Holzbau,<ref>http://www.holzbau-bz.ch/?Portrait:Geschichte</ref> Hochbauzeichner<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Archivlink (Memento vom 27. September 2013 im Internet Archive)</ref> und weiteren Berufen verpflichtend.

Zum festen Bestandteil aller Berufe wurden die überbetrieblichen Kurse aber erst 2004 mit dem neuen Berufsbildungsgesetz.<ref>Berufsbildungsgesetz (BBG) (PDF; 169 kB) vom 13. Dezember 2002</ref> Durch die Übergangsbestimmungen blieb aber bis 2009 Zeit, die einzelnen Verordnungen der Berufe umzustellen.

Hier exemplarisch einige Berufe mit Umstellungsjahr:

Andere Namen waren auch "Fachkurse" und "praktische Kurse",<ref>Emil Wettstein: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Die Entwicklung der Berufsbildung in der Schweiz (Memento vom 19. Juli 2007 im Internet Archive) (PDF; 5,5 MB), abgerufen am 6. Januar 2011</ref> diese Bezeichnungen wurden aber ebenfalls mit dem Berufsbildungsgesetz von 2004 obsolet.

Kosten

Die Kurse werden von Bund und Kantonen subventioniert, der Rest wird vom Lehrbetrieb getragen.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Archivlink (Memento vom 19. Juli 2007 im Internet Archive)</ref> Dem Lehrling dürfen dadurch keine (zusätzlichen) Kosten entstehen.

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />