Überbau
Erscheinungsbild
Das Wort Überbau steht für:
- Überbau (Nachbarrecht) – im deutschen Nachbarrecht ein über die Grenze zum Nachbargrundstück hinaus ragendes Gebäude
- Basis und Überbau – ein von Karl Marx geprägtes Begriffspaar der Philosophie
- ein Bauelement von Brücken, siehe Brücke#Überbau
- eine Anwendungsschicht oder -ebene bei Rechnerprogrammen, siehe Front-End und Back-End
Siehe auch:
Vorlage:Hinweisbaustein{{#ifeq: 0 | 0 | __DISAMBIG__ {{#if: {{#invoke:Wikidata|pageId}} | | }} }}