§ 127 StGB
Erscheinungsbild
§ 127 StGB steht für:
- Bildung bewaffneter Gruppen, einen Tatbestand im deutschen Strafgesetzbuch
- Diebstahl, einen Tatbestand im österreichischen und liechtensteinischen Strafgesetzbuch
Vorlage:Hinweisbaustein __DISAMBIG__