Brutlacht
Brutlacht (nd. brutlacht, -lichte, -loft, bruloff, neben mhd. brutloft, briutelouf, „Brautlauf“<ref>Brautlauf. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 2, Heft 3 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum 1932 oder 1933). – Brautlauft</ref>) ist eine alte norddeutsche Bezeichnung für einen Teil der Hochzeitsfeier. Er bezeichnete die Feierlichkeiten nach der eigentlichen Hochzeit und damit ein teilweise tagelanges Besäufnis.<ref name="Rungholts_Ehre">Glossar. In: Derek Meister: Rungholts Ehre. ISBN 978-3-442-36310-0; historischer Kriminalroman</ref> Die vorhergehende Prozedur, die die kirchliche Zeremonie, den Einzug in die Kirche und das Gelöbnis umfasst, wurde als Upslag bezeichnet.<ref name="Rungholts_Ehre" />
Das Wort wird teilweise auch direkt mit Hochzeit<ref>visselhoevede.de: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Kleines Niederdeutsches Wörterbuch ( vom 15. März 2007 im Internet Archive)</ref> und Hochzeitsbrauch<ref>bocholt.de: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Bocholter Stadtlexikon ( vom 28. September 2007 im Internet Archive)</ref> übersetzt.
Vorlage:Hinweisbaustein Brutslacht ist außerdem ein Familienname.
Einzelnachweise
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