Zum Inhalt springen

Nichtinterventionelle Studie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. August 2025 um 17:26 Uhr durch imported>Fan-vom-Wiki.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Nichtinterventionelle Studien sind Studien, bei denen keine studienbedingte Intervention an Studienteilnehmern vorgenommen wird.<ref>Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Glossar. Abgerufen am 27. Juni 2020.</ref>


Einteilung klinischer Studien
<templatestyles src="Stammbaum/styles.css" />
 
 
Interventionsstudie
 
 
 
 
 
Beobachtungsstudie
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
vergleichende
Gruppen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Randomisierte
kontrollierte Studie
 
Nichtrandomisierte
kontrollierte
Studie
 
Deskriptive
Studie
 
Analytische
Studie
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kohorten-
Studie
 
Fall-Kontroll-
Studie
 
Querschnitts-
Studie

Eigenschaften

Nichtinterventionelle Studien bzw. Prüfungen sind im Arzneimittelgesetz (AMG) definiert als Untersuchungen, in deren Rahmen „Erkenntnisse aus der Behandlung von Personen mit Arzneimitteln anhand epidemiologischer Methoden analysiert werden“, wobei die Anwendung der Arzneimittel im Rahmen der therapeutischen Tätigkeit des Arztes durchgeführt wird (§ 4 Absatz 23 Satz 3 AMG).<ref>§ 4 Absatz 23 Satz 3 AMG auf gesetze-im-internet.de</ref>

Das AMG unterscheidet zwischen

  • Anwendungsbeobachtungen (§ 67 Abs. 6 AMG)<ref>§ 67 Abs. 6 AMG auf gesetze-im-internet.de</ref> und
  • nichtinterventionellen Unbedenklichkeitsprüfungen (§ 63f AMG)<ref>§ 63f AMG auf gesetze-im-internet.de</ref>

Der nichtinterventionelle Charakter einer Studie ist laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und Paul-Ehrlich-Institut durch folgende Punkte gekennzeichnet:

Zu den nichtinterventionellen Studien zählen im weiteren Sinne alle Formen von Beobachtungsstudien, die dadurch gekennzeichnet sind, dass Wissenschaftler im Unterschied zu experimentellen Studien nicht in die Anwendung von medizinischen Maßnahmen eingreifen, vielmehr werden auf der einen Seite Eigenschaften und Verhalten (Exposition) der Teilnehmer registriert und auf der anderen Seite gesundheitlich bedeutende Ereignisse erhoben.<ref>Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.: Glossar zu Begriffen aus dem Gesundheitswesen. Abgerufen am 27. Juni 2020.</ref> Die Teilnehmer werden bezüglich definierter Variablen in ihrer normalen, durch die Studie nicht beeinflussten Lebensführung beobachtet.

Die wichtigsten Formen sind:

  • Anwendungsbeobachtungen (AWB) und nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsprüfungen, die zumeist von Herstellern für ihre zugelassenen Arzneimittel im Rahmen einer Phase-IV-Studie durchgeführt werden.<ref>R. D. Bernabe, G. J. van Thiel, J. J. van Delden, J. A. Raaijmakers: Informed consent and phase IV non-interventional drug research. In: Current medical research and opinion. Band 27, Nummer 3, März 2011, S. 513–518, ISSN 1473-4877. doi:10.1185/03007995.2010.546393. PMID 21208152.</ref>
  • Kohortenstudien, in denen meist prospektiv eine umschriebene Gruppe von exponierten bzw. nicht-exponierten Personen (die Kohorte) bezüglich der Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines vorab definierten Ereignisses untersucht wird. Die Exposition kann z. B. ein Arzneimittel sein und das Ereignis eine unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW) oder eine Erkrankung.
  • Fall-Kontroll-Studien, in denen der Ausgangspunkt ein bereits eingetretenen Ereignis ist (z. B. Lungenkrebs) und zeitlich rückwärts blickend (retrospektiv) nach Expositionen (Risikofaktoren) gesucht wird, in denen sich Erkrankte und Nicht-Erkrankte unterscheiden (hier z. B. Tabakkonsum).
  • Querschnittstudien, in denen Daten einmalig zu einem bestimmten Zeitpunkt erhoben werden.

Rechtsgrundlage

Für nichtinterventionelle Arzneimittelstudien besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der Bundesoberbehörde (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bzw. Paul-Ehrlich-Institut), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (§ 67 Abs. 6 AMG).

Literatur

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Hinweisbaustein Vorlage:Hinweisbaustein