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Amtsgericht Waldkirch

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Amtsgericht Waldkirch (2009)
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Eingangsportal des Amtsgerichtes Waldkirch

Das Amtsgericht Waldkirch ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von zehn Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichtes Freiburg.

Geschichte

Nach der Trennung von Verwaltung und Justiz im Großherzogtum Baden 1857 war das neu geschaffene Amtsgericht zunächst im Gebäude des Bezirksamtes am Marktplatz und ab 1865 im Notariatsgebäude unterhalb des katholischen Pfarrhauses untergebracht. Im Jahre 1906 wurde ein neues Amtsgerichtsgebäude mit einer Haftanstalt in der Freien Straße fertiggestellt, wo das Gericht bis heute untergebracht ist.<ref>Badische Zeitung vom 19. März 2009: "Suppe für die Armen"</ref>

Gerichtssitz und -bezirk

Sitz des Gerichtes ist Waldkirch. Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Elzach und Waldkirch sowie die Gemeinden Gutach, Simonswald, Winden und Biederbach. Damit leben im Gerichtsbezirk etwas mehr als 39.000 Menschen.

Zuständigkeit

Das Amtsgericht Waldkirch ist als erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen sowie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig. Jedoch ist in Familien-, Schöffen- und Haftsachen das Amtsgericht Emmendingen zuständig.

Für Mahnsachen ist das Amtsgericht Stuttgart und für Landwirtschaftssachen das Amtsgericht Freiburg zuständig.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Waldkirch unmittelbar übergeordnet ist das Landgericht Freiburg. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Karlsruhe und in Zivilsachen seine Außensenate in Freiburg. Oberstes Gericht ist der Bundesgerichtshof.

Siehe auch

Einzelnachweise

<references/>

Weblinks

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Breisach am Rhein | Emmendingen | Ettenheim | Freiburg im Breisgau | Kenzingen | Lörrach | Müllheim | Staufen im Breisgau | Titisee-Neustadt | Waldkirch

Ehemalige Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks - heute zum Landgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen gehörig: Schönau | Schopfheim

Vorlage:Klappleiste/Ende

Koordinaten: 48° 5′ 29,5″ N, 7° 57′ 40,3″ O

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