Zum Inhalt springen

Erledigung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. März 2020 um 12:13 Uhr durch imported>Achim55 (linkfix).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Erledigung ist ein Rechtsbegriff im deutschen Recht und bezeichnet:

  • den Fortfall der Zulässigkeit oder Begründetheit einer Klage
  • den Fortfall der Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes.


Siehe auch:

Wiktionary: erledigen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Vorlage:Hinweisbaustein __DISAMBIG__