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Schutzpflicht

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Unter Schutzpflichten versteht das deutsche Recht:

  • bestimmte zivilrechtliche, in § 241 Abs. 2 BGB geregelte Pflichten, siehe Verpflichtetsein.
  • aus den Grundrechten folgende Pflichten des Staates zum Schutze der Bürger, siehe Grundrechte.

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