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Materielles Recht

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Vorlage:Hinweisbaustein Das materielle Recht (auch sachliches Recht) ist die Summe der Rechtsnormen, die den Inhalt, die Entstehung, Veränderung und den Untergang von Rechten regeln. Das Gegenstück zum materiellen Recht ist das formelle Recht, dessen Regelungen sich insbesondere auf die gerichtliche Feststellung und Durchsetzung des materiellen Rechts beziehen. Verkürzt lässt sich diese Abgrenzung auf folgende Formel bringen: Das „Recht haben“ ist Gegenstand des materiellen Rechts, das „Recht bekommen“ Gegenstand des formellen Rechts.<ref>Helmut Rüssmann: Begründungstheoretische Analyse B 1 b (5) Materielles Recht und formelles Recht</ref>

Zum Teil wird daher auch das Begriffspaar materielles Recht/Prozessrecht verwendet. Zum formellen Recht in diesem Sinne gehören die Prozessordnungen wie die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung oder die Verwaltungsgerichtsordnung. Beispiel: Wenn eine Person ein Auto kauft, entsteht eine materiell-rechtliche Pflicht zur Kaufpreiszahlung (§ 433 Abs. 2 BGB). Wird der Käufer später vor Gericht verklagt, weil dieser nicht gezahlt hat, regelt das formelle Recht den Ablauf des Prozesses, mit dem der Verkäufer seine Kaufpreisforderung durchsetzen kann. Das formelle Recht ist Teil des Verfahrensrechts und umfasst beispielsweise auch Kompetenznormen.

Literatur

Einzelnachweise

<references />

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