Zum Inhalt springen

Zugfolgeabschnitt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. März 2026 um 14:16 Uhr durch imported>Florian Jesse (Zustimmung zur Abfahrt verlinkt).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Ein Zugfolgeabschnitt ist ein Gleisabschnitt der freien Strecke, in den ein Zug nur mit Zustimmung eines Fahrdienstleiters einfahren darf, wenn

Sichergestellt wird dies technisch mittels Streckenblock. Wenn dieser nicht vorhanden ist, besteht Rückmelden, wenn er gestört ist, wird in Abhängigkeit von der Streckblockbauform Rückmelden bzw. „Räumungsprüfung auf Zeit“ eingeführt.

Ein Zugfolgeabschnitt wird also stets durch zwei Signale begrenzt, wobei es sich auch um virtuelle Signale (z. B. Blockkennzeichen) handeln kann, die mit Führerstandssignalisierung (z. B. bei ETCS) genutzt werden. Das Signal am Ende des Zugfolgeabschnitts kann auch ein Sperrsignal oder ein Schutzsignal an einem Prellbock sein.

Die Blockteilung stößt dabei an einige Restriktionen, beispielsweise Mindestlängen von Gleisfreimeldeabschnitten, Bahnsteigen oder nahtlos aufeinander folgende Weichen.<ref name="eik-2024-239">Michael Kümmling, Sven Wanstrath: „Digitale“ Kapazitätssteigerungen: ein Sachstand. In: Eisenbahn-Ingenieur-Kompendium. 2024, ISSN 2511-9982, ZDB-ID 2878509-5, S. 239–266 (PDF).</ref>

Literatur

  • Jörn Pachl: Leit- und Sicherungstechnik im Bahnbetrieb, Band 2, Fachlexikon, 2. Auflage 2004, Teubner Verlag, ISBN 3-519-26383-1
  • Jörn Pachl: Systemtechnik des Schienenverkehrs, 3. Auflage 2002, S. 15, Tetzlaff Verlag, ISBN 3-87814-702-3

Weblinks

Einzelnachweise

<references />