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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

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Gerichtsgebäude (2012)
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Eingangsbereich

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und das gemeinsame Landesarbeitsgericht der Länder Berlin und Brandenburg. Mit 26 Kammern ist es das größte deutsche Landesarbeitsgericht (LAG). Gründungspräsidentin war vom 1. Januar 2007 bis 1. April 2011 Karin Aust-Dodenhoff. Seit dem 1. Mai 2024 leitet Frau Andrea Baer das Gericht.

Gerichtssitz und -bezirk

Das LAG Berlin-Brandenburg hat seinen Sitz in Berlin. Gerichtsbezirk ist das gesamte Gebiet der Bundesländer Berlin und Brandenburg.

Gerichtsgebäude

Das Gericht ist in dem Gebäude Magdeburger Platz 1 im Bezirk Mitte untergebracht.

Geschichte

Die Länder Berlin und Brandenburg schlossen am 26. April 2004 den Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg. Zum 1. Januar 2007 wurde mit dem LAG Berlin-Brandenburg das dritte dieser gemeinsamen Gerichte errichtet, das das Landesarbeitsgericht Berlin und das Landesarbeitsgericht Brandenburg ersetzte.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Lage der Arbeitsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Brandenburg und Berlin seit 1. Januar 2023
  • ArbG Neuruppin
  • ArbG Brandenburg an der Havel
  • ArbG Berlin
  • ArbG Frankfurt (Oder)
    mit Außenstelle Eberswalde
  • ArbG Cottbus
  • Wie jedem Landesarbeitsgericht ist dem LAG nur das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnet sind die Arbeitsgerichte Berlin, Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin. Außerdem war es dem Arbeitsgericht Senftenberg bis zu dessen Aufhebung zum 1. Januar 2012 sowie den Arbeitsgerichten Eberswalde und Potsdam, die zum 31. Dezember 2022 aufgehoben wurden,<ref>§ 1 des Gesetzes zur Änderung der Arbeitsgerichtsstruktur vom 8. Juni 2021.</ref> übergeordnet.

    Leitung

    Bekannte Entscheidungen

    Im Fall Emmely bestätigte das Landesarbeitsgericht 2009 in der Sache einer langjährig beschäftigten Kassiererin, die zwei ihr nicht gehörende Leergutbons im Gesamtwert von 1,30 Euro eingelöst haben soll, die erstinstanzliche Entscheidung, wonach die fristlose Kündigung rechtens sei. Das Bundesarbeitsgericht hob die Entscheidung am 10. Juni 2010 auf und erklärte die Kündigung für unverhältnismäßig.

    Siehe auch

    Weblinks

    Einzelnachweise

    <references />

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    Verfassungsgerichtsbarkeit:

    Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin

    Ordentliche Gerichtsbarkeit:
    Arbeitsgerichtsbarkeit:

    Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg | Arbeitsgericht Berlin

    Finanzgerichtsbarkeit:

    Finanzgericht Berlin-Brandenburg

    Sozialgerichtsbarkeit:

    Landessozialgericht Berlin-Brandenburg | Sozialgericht Berlin

    Verwaltungsgerichtsbarkeit:

    Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg | Verwaltungsgericht Berlin

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    Koordinaten: 52° 30′ 11,5″ N, 13° 21′ 34,6″ O

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