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Erstvollzug

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Vorlage:HinweisbausteinEin Strafgefangener, der vor seiner aktuellen Inhaftierung noch keine oder nur einmal weniger als drei Monate Freiheitsstrafe verbüßt hat, befindet sich im sogenannten Erstvollzug; alle anderen Gefangenen im Regelvollzug.

Differenzierung

Um Erstverbüßer vor den schädlichen Einflüssen bereits mehrmals straffällig gewordener Gefangener zu schützen, gibt es gemäß den Strafvollstreckungsplänen einiger Bundesländer Justizvollzugsanstalten für den Erst- und für den Regelvollzug.

Siehe auch

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