Entziehungskur
Entziehungskur ist eine Bezeichnung für Entwöhnungsbehandlungen bei Abhängigkeitserkrankungen. Die Behandlung erfolgt in der Regel unter ärztlicher Aufsicht in einer Fachklinik.<ref>Peter Reuter: Springer Lexikon Medizin. Springer, Berlin u. a. 2004, ISBN 3-540-20412-1, S. 604.</ref> In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde der Begriff bereits in der medizinischen Literatur<ref>Entziehungskur. In: Johan Jacob Sachs: Repertorisches Jahrbuch für die Leistungen der gesammten Heilkunde 1837. Band 6. Verlag W. Engelmann, 1838, S. 445.</ref><ref>Entziehungskur. In: Carl Christian Schmidt’s: Jahrbücher der in- und ausländischen gesammten Medizin. Bände 71–72. Verlag Otto Wigand, 1851, S. 181 und 277.</ref> und in Lexika verwandt. Teilweise auch synonym für die Bezeichnung „Hungerkur“.<ref></ref><ref></ref> Der Begriff wurde zunehmend insbesondere für die Behandlungen der Alkoholabhängigkeit gebraucht, ist aber in der aktuellen Suchthilfe nicht mehr üblich.
Im Zusammenhang der Strafrechtspflege wird die Bezeichnung in Deutschland noch verwendet, insbesondere im Maßregelvollzug. Die Vorschrift Gefährdung einer Entziehungskur schützt in Deutschland behördlich angeordnete oder sonst ohne Einwilligung des Betroffenen veranlasste Entziehungskuren gegen Störung durch Dritte. Aktuell findet man den Begriff im deutschen Strafgesetzbuch (§ 56c, § 59a, § 67a, § 68c, § 323b), der Strafprozessordnung (§ 265a) und im Jugendgerichtsgesetz (§ 10, § 57). Zudem gibt es in der deutschen höchstrichterlichen Rechtsprechung im Arbeitsrecht einige Urteile zur Alkoholabhängigkeit mit anschließender Entziehungskur.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Gehaltsfortzahlung bei rückfälligem Alkoholiker, Urteil Bundesarbeitsgericht, 11. November 1987 - 5 AZR 497/86 ( vom 15. Oktober 2013 im Internet Archive) In: Betriebs-Berater, 1988, Heft 6; abgerufen am 15. Oktober 2013.</ref>
In den Nordseeheilbädern Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge wurden vom Sanatorium Dr. Kahle aus Köln-Dellbrück früher<ref>Besucht die 7 Heilbäder der Nordsee. In: Münchener Medizinische Wochenschrift. Band 95, Nr. 1, 2. Januar 1953, S. CXXVIII.</ref> 28-tägige Entziehungskuren angeboten.
Literatur
- Bernd-Michael Penners: Zum Begriff der Aussichtslosigkeit einer Entziehungskur nach 64 Abs. 2 StGB. Springer-Verlag, 1987, ISBN 3-540-17529-6.
Einzelnachweise
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