Zum Inhalt springen

Konkursamt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. August 2019 um 12:36 Uhr durch imported>Fallen Sheep (Weblink durch Vorlage ersetzt).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Konkursamt (KA) ist diejenige Behörde, welche nach schweizerischem Recht für die Durchführung der Konkurse zuständig ist. Vorbehalten bleibt die Einsetzung einer ausseramtlichen Konkursverwaltung.<ref>Hunziker/Pellascio, S. 11; zur Stellung der ausseramtlichen Konkursverwaltung: Art. 241 SchKG; Hunziker/Pellascio, S. 225 f.</ref>

Die Eröffnung des Konkurses obliegt infolge ihrer besonderen Bedeutung jedoch dem Gericht.<ref>Art. 25 Ziff. 2 lit. a, Art. 171, Art. 189, Art. 190 ff. SchKG; Hunziker/Pellascio, S. 17</ref> Die Durchführung einer allfälligen vorgängigen Betreibung ist Aufgabe des Betreibungsamts.<ref>Hunziker/Pellascio, S. 11</ref>

Bundesrechtlich finden sich einschlägige Vorschriften insbesondere im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und in der Verordnung über die Geschäftsführung der Konkursämter (KOV).

Die Verfügungen des Konkursamts können gegebenenfalls bei der Aufsichtsbehörde mittels betreibungsrechtlicher Beschwerde nach Art. 17 SchkG angefochten werden.

Weblinks

Belege

<references/>

Vorlage:Hinweisbaustein