Zum Inhalt springen

Betriebsruhe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. April 2022 um 17:16 Uhr durch imported>APPERbot (Bot: Vorlage Internetquelle: Parameter Sprache korrigiert).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Unter Betriebsruhe<ref name="REFA-2">REFA (1978) REFA - Methodenlehre des Arbeitsstudiums, Teil 2 - Datenermittlung, Carl Hanser Verlag, München, ISBN 3-446-12704-6 (S. 24)</ref> versteht man in der Arbeitsorganisation alle Zeiten, zu denen aus gesetzlichen, tariflichen oder innerbetrieblichen Gründen im ganzen oder in Teilen des Betriebes nicht gearbeitet wird. Dazu zählen die Ruhepausen, Kurzarbeit, gesetzliche Feiertage (sofern nicht gesondert geregelt), Katastrophen u. v. a. m.<ref>f:data GmbH: Bauprofessor – die Suchmaschine für Baufachinformationen. Abgerufen am 16. April 2020.</ref>

Einzelnachweise

<references />