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Fotografierverbot

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Datei:Płock - PKN Orlen - zakaz fotografowania.JPG
Fotografierverbot an einer petrochemischen Fabrik in Polen
Datei:1973-23-Film- Foto- und Fernsehaufnahmen auf dem Gelände der Deutschen Reichsbahn.pdf
Film-, Foto- und Fernsehaufnahmen auf dem Gelände der Deutschen Reichsbahn, Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Verkehrswesen, Teil Deutsche Reichsbahn (1973)

Ein Fotografierverbot als Verbot, Gegenstände oder Personen zu fotografieren, kann in unterschiedlichen Zusammenhängen existieren:

In der Vergangenheit war es in vielen Staaten verboten, Brücken, Bahnhöfe, Flughäfen und Ähnliches zu fotografieren, private Luftaufnahmen waren ebenfalls verboten.<ref>Polizeiverordnung über das Photographieren und sonstige Darstellen verkehrswichtiger Anlagen vom 29. März 1942 (Deutsches Reich)</ref> Seit Ende des Kalten Krieges sind diese Verbote größtenteils entfallen. In der DDR war das Fotografieren von Grenzanlagen<ref>Focus online: DDR-Grenztruppen mit der Kamera an der Berliner Mauer</ref> wie auch in den anderen Staaten des Ostblocks verboten. In Russland existiert das umfassende Fotoverbot für Industrieanlagen, Brücken, Bahnhöfe, Militär- und Grenzanlagen weiterhin.<ref>Süddeutsche Zeitung: Reisetips Russland</ref><ref>Auswärtiges Amt, Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise: Besondere strafrechtliche Vorschriften</ref>

Weblinks

Einzelnachweise

<references />