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Nulleffekt

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Als Nulleffekt, seltener Nullrate, wird die Anzeige eines Teilchen- oder Strahlungsdetektors bezeichnet, die bei Abwesenheit der eigentlich zu messenden Strahlung auftritt, also beispielsweise ohne ein zu vermessendes radioaktives Präparat. Der Nulleffekt kommt zustande

  • durch unvermeidliche Eigenschaften des Detektors selbst, wie etwa Dunkelstrom,
  • und/oder durch ständig vorhandene natürliche oder künstliche Strahlenquellen in der Umgebung.

Im Strahlenschutz wird der Begriff Nulleffekt auch in der Bedeutung stets vorhandener Strahlenbelastung oder Hintergrundstrahlung benutzt.

Zur natürlichen Hintergrundstrahlung tragen zum Beispiel bei:

Dazu kommt künstliche Hintergrundstrahlung, verursacht u. a. durch

Quellen

<references />