Perhorreszenz
Perhorreszenz oder perhorreszieren (auch Perhorreszierung; von {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) „mit Abscheu zurückweisen, ablehnen“)<ref>perhorreszieren. Duden online; abgerufen am 2. Dezember 2021.</ref> bezeichnet einen Vorgang, bei dem eine Person aus Angst vor einem Erlebnis, einer konkreten Person, einem Vorgang oder einer Sache zurückschreckt, diese von sich weist, vermeidet oder sogar vor ihr flieht. In der veralteten Rechtssprache bedeutet der Ausdruck die Ablehnung eines bestimmten Richters wegen Befangenheit (siehe Ablehnungsgesuch).<ref>Perhorreszenz. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 10, Heft 3/4 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1998, ISBN 3-7400-0985-3, Sp. 604 (adw.uni-heidelberg.de). perhorreszieren. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 10, Heft 3/4 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1998, ISBN 3-7400-0985-3, Sp. 604–605 (adw.uni-heidelberg.de).</ref><ref name="Brockhaus 1911 Perhorreszieren"></ref> Beispielsweise richtete der Theologe Friedrich Ludwig Weidig nach seiner Verhaftung im Jahr 1835 zahlreiche „Perhorreszenzgesuche“ an seine Untersuchungsrichter.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vor 170 Jahren verblutete Weidig in seiner Gefängniszelle in Darmstadt. ( vom 25. März 2016 im Internet Archive) In: Butzbacher Zeitung, 26. Februar 2007; via Weidigschule.de; abgerufen am 2. Dezember 2021. Zitat: „In den Wochen und Monaten […] wird der ‚einstmals gesunde, stolze Mann in den Mühlen des täglichen Strafvollzugs der Verhöre, Beschwerden, Perhorreszenzgesuche, permanenten Auseinandersetzungen mit dem Gefangenenwärter […] deformiert und schließlich zerstört‘“ (nach Hans-Joachim Müller: Friedrich Ludwig Weidig. Alltag und Epoche. Vortrag, Darmstadt 1987, S. 3,0)</ref>
Weblinks
Einzelnachweise
<references />