Zum Inhalt springen

Auseinandersetzung (Zivilrecht)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. April 2024 um 07:10 Uhr durch 2003:d5:df3e:9900:78c7:7fe4:13d5:ae54 (Diskussion) (Genossenshaft aufgenommen (als erstes, da aphabetisch)).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Auseinandersetzung ist nach deutschem Zivilrecht ein Verfahren, bei dem das Vermögen einer Personenmehrheit unter den Mitgliedern verteilt und die Gemeinschaft oder Gesellschaft aufgelöst wird.

Eine Auseinandersetzung kommt vor bei:

Die Auseinandersetzung erfolgt bei der Gemeinschaft nach § 752, § 753 BGB grundsätzlich durch Teilen in Natur oder durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands und Teilung des Erlöses.

Sonderregelungen gelten für die Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 731 ff. BGB), einer Gütergemeinschaft (§§ 1474 ff. BGB) und einer Erbengemeinschaft (§§ 2042 ff. BGB).

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Auseinandersetzung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Vorlage:Hinweisbaustein