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Omnibusverfahren

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Von einem Omnibusverfahren (von {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) spricht man, wenn mehrere Vorgänge zu einem Vorgang zusammengefasst werden, sodass mit der Verfolgung des einen Omnibusverfahrens gleichzeitig alle darin enthaltenen Vorgänge weiter verfolgt werden.

Seit Mitte der 2010er Jahre ist diese Vorgehensweise insbesondere im Rahmen der Gesetzgebung zu beobachten. Ein im Omnibusverfahren erlassener Gesetzesvorschlag zeichnet sich zunächst dadurch aus, dass bei seiner Verwirklichung auf einen Schlag mehrere, u. U. auch eine große Anzahl, der bereits bestehenden Gesetze verändert werden. Diese Änderungen können marginal, aber auch fundamental sein. Für alle nicht an der Erstellung des Gesetzesvorschlags Beteiligten kann es daher schwierig bis nahezu unmöglich werden, die Auswirkungen eines Omnibuspakets rechtzeitig, vor Inkrafttreten der zahlreichen Änderungen, zu erkennen.<ref>Vgl. Silke Wettach: Das verbirgt sich hinter den Omnibussen der EU. In: Das Parlament. Deutscher Bundestag, 2. Februar 2026, abgerufen am 23. Februar 2026.</ref> Da diese Art der Gesetzgebung in immer mehr Ländern Anwendung findet, wirft sie noch weitgehend unbeantwortete Rechtsfragen auf.<ref>Vgl. die Beiträge im gegenwärtigen Standardwerk von Ittai Bar-Siman-Tov [Hrsg.]: Comparative Multidisciplinary Perspectives on Omnibus Legislation, Springer Nature, Cham 2021.</ref> Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD) hatten daher bereits Veranlassung, sich mit der Problematik einer solchen Gesetzgebung zu befassen.<ref name="wdbt">Verfassungsrechtliche Vorgaben für das sogenannte Omnibusverfahren. In: bundestag.de. Wissenschaftliche Dienste des Bundestags, 17. Juni 2020, abgerufen am 25. Oktober 2022.</ref> In Deutschland werden Gesetze, die im Omnibusverfahren entstehen, in der Regel als Artikelgesetze verkündet. Die bisherige Literatur nähert sich dem Phänomen mit folgender Beschreibung:

„Omnibus-Gesetzgebung ist die legislative Praxis, zahlreiche nicht miteinander in Zusammenhang stehende Maßnahmen in einem langen Gesetzentwurf zusammenzufassen, der oft im Eilverfahren verabschiedet wird. In vielen Rechtssystemen weltweit hat sich diese Praxis zu einer der wichtigsten Entwicklungen im Gesetzgebungsprozess, zu einem wirkungsvollen politischen Instrument und zu einem Regierungsinstrument mit wichtigen Auswirkungen auf die demokratische Regierungsführung entwickelt. Omnibusgesetze sind unter vielen Namen bekannt (z. B. ‚Weihnachtsbaumgesetze‘, ‚Portmanteau-Gesetze‘, ‚Mosaikgesetze‘, ‚Arrangementsgesetze‘). Noch gibt es keine einheitliche Definition oder Konzeptualisierung dieser Gesetzgebungspraxis. Sie ist eine der umstrittensten und am heftigsten diskutierten Gesetzgebungspraktiken.“<ref>Ittai Bar-Siman-Tov: An Introduction to the Comparative and Multidisciplinary Study of Omnibus Legislation. In: Ders.: Comparative Multidisciplinary Perspectives on Omnibus Legislation. Cham 2021, S. 1.</ref>

Ablauf

Das kennzeichnende Element des Omnibusverfahrens zeigt sich in einem administrativen oder legislativen Verfahren in der Konsultationsphase nach der Aufstellung des ersten Entwurfs, das heißt beispielsweise einer Gesetzesinitiative, und vor der letztendlichen Entscheidung über die endgültige Beschlussvorlage: Vor dieser werden am ursprünglichen Entwurf (dem „Omnibus“) mit Änderungsanträgen weitere Punkte („Passagiere“) hinzugefügt. Somit behandelt der Entwurf in seiner letztendlichen Fassung nicht bloß den ursprünglich adressierten Sachverhalt, sondern trifft zugleich Regelungen in angrenzenden oder teilweise sogar vollkommen unverwandten Themengebieten.

Ein deutsches Beispiel ist ein Gesetzesvorhaben des Bundestags aus dem Jahr 2017, das zunächst in der Hauptsache die Verhängung von Fahrverboten als Strafe auch für nicht verkehrsbezogene Delikte ermöglichen sollte, nach Ausschussberatungen aber zusätzlich diverse neue Regelungen für den Einsatz von Staatstrojanern einführte.<ref name=":0">Falk Steiner: Versteckte Gesetzesvorhaben im Bundestag. 28. Juni 2017, abgerufen am 12. November 2025.</ref><ref>Peter Stützle: Deutscher Bundestag - Bundestag gibt Strafermittlern neue Instrumente in die Hand. Abgerufen am 12. November 2025.</ref>

Zweck

Unmittelbarer Effekt eines Omnibusverfahrens ist zunächst eine Beschleunigung des regulären Entscheidungsprozesses: Die erst in der Konsultationsphase an den Entwurf angefügten Ergänzungen müssen typischerweise nicht erneut das vollständige Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, sondern nur noch das verbleibende Prozedere bis zu dessen Abschluss. Wird beispielsweise bei einem deutschen Gesetzesvorhaben während der Ausschussberatungen ein neuer Artikel einem bestehenden Gesetzesentwurf hinzugefügt, muss dieser nicht erneut eine erste Lesung im Bundestag erfahren.<ref name=":0" />

Ein zweiter Zweck des Omnibusverfahrens ist die Organisation politischer Mehrheiten. Mithilfe des Verfahrens können auch Gesetzesänderungen durchgeführt werden, die bei einer Einzelentscheidung keine parlamentarische Mehrheit erhalten würden, im Paket aber mehrheitsfähig sind, sodass das Paket an Entscheidungen „durchkommt“.<ref>z. B. Das Parlament 40/2006</ref> Es handelt sich daher um ein politisches Instrument, Mehrheiten durch ein Quid-pro-Quo zu erzielen, statt durch einen Kompromiss in einer Einzelfrage: Auch wenn die Unterstützer des Gesamtpakets mehrheitlich einzelne Teile desselben stark missbilligen mögen, stimmen sie dem Entwurf insgesamt zu, weil dieser umgekehrt auch hinreichend stark befürwortete Komponenten enthält. Typischerweise wird das Omnibusverfahren deswegen von der jeweiligen Opposition abgelehnt und kritisiert.

Rechtliche Zulässigkeit

Situation in Deutschland

Das Grundgesetz sieht keine konkreten Vorgaben für die Gesetzgebungsarbeit und damit auch keine ausdrücklichen Einschränkungen von Omnibusgesetzen vor, solange ein Mindestmaß an Beteiligung der im Parlament vertretenen Kräfte gegeben ist.<ref name="wdbt" /> In der Rechtswissenschaft wird aber die Ansicht vertreten, dass Änderungsanträge zumindest die gleiche Materie betreffen müssen wie der ursprüngliche Gesetzentwurf (sog. „Denaturierungsverbot“).<ref name="wdbt" /> Das Bundesverfassungsgericht hat sich zur Zulässigkeit von Omnibusgesetzen noch nicht ausdrücklich geäußert.<ref name="wdbt" />

Situation in den USA

Omnibusverfahren sind in der Bundesgesetzgebung der USA grundsätzlich zulässig, jedoch im Regelfall ohne Verfahrenserleichterungen im US-Senat. Das bedeutet, dass ohne qualifizierte Mehrheit von 60 Stimmen, ein Gesetzgebungsvorhaben per Filibuster blockiert werden kann. Selbst, wo Ausnahmen hiervon vorgesehen sind, wie etwa im Reconciliation-Verfahren, verhindert die so genannte Byrd-Rule, dass sachfremde, das heißt nicht budgetäre Bestimmungen („extraneous provisions“) in Haushaltsgesetze aufgenommen werden. Soweit über solche beschlossen werden soll, entfallen die Verfahrenserleichterungen betreffend den Filibuster.

Situation in der Europäischen Union

Unter dem Eindruck massiver Forderungen nach Deregulierung und einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU (diese Forderungen wurden in zwei von der Europäischen Kommission beauftragten Gutachten gebündelt),<ref>Letta-report: Enrico Letta: Much more than a market – SPEED, SECURITY, SOLIDARITY: Empowering the Single Market to deliver a sustainable future and prosperity for all EU Citizens. Europäische Kommission, 1. April 2024, abgerufen am 27. Februar 2026.</ref><ref>Draghi-Report</ref> welche von der gegenwärtigen US-Regierung aufgegriffen und verstärkt wurden, hat die EU zu Beginn des Jahres 2025 eine hier nie gesehene Welle von Omnibuspaketen in Gang gesetzt (s. u.), deren Auswirkungen bisher kaum überschaubar sind und die daher u. a. aus diesem Grund einer wachsenden Kritik begegnen.<ref>Alberto Alemanno: The Omnibus Road to Constitutional Drift: How the Rise of Omnibus Legislation Undermines Procedural Integrity in the EU. In: Verfassungsblog. Maximilian Steinbeis, 12. November 2025, abgerufen am 23. Februar 2026.</ref><ref>Lola Avril: The EU post-regulatory state and its deregulation agenda. In: European Law Open. Cambridge University Press, 20. August 2025, abgerufen am 23. Februar 2026.</ref><ref></ref><ref>Mario Mariniello: The European Commission’s Digital Omnibus could increase risks, not growth. 13. November 2025, abgerufen am 23. Februar 2026.</ref><ref></ref>

Omnibus I: Vereinfachung der Nachhaltigkeit (Sustainability Simplification Package)

Dieses Gesetzespaket besteht aus den folgenden zwei Teilen:

1) Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM Simplification)

Es bezweckt die Vereinfachung des Europäischen CO2-Grenzausgleichssystems, des sogenannten CBAM. Dieser Zweck soll durch die Verringerung der von den Verpflichtungen betroffenen Adressaten um etwa 182.000 erreicht werden, d. h. 90 % der Importeure werden von den Regeln des CBAM ausgenommen.

Gesetzgebungsvorschlag Arbeitsdokumente der Dienststellen Hierdurch geänderte Rechtsakte In Aussicht gestellte Einsparungen Zu diesem Zweck neu erlassene Rechtsakte
COM(2025) 87 final
Vorlage: 26. Februar 2025
SWD(2025)58 Verordnung (EU) 2023/956 1,2105 Mrd. Euro<ref>Einsparungen bei den Verwaltungskosten, vgl. Europäische Kommission: Simplification: The European Commission works to strengthen EU competitiveness while protecting economic, social, and environmental objectives. 25. Februar 2026, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref> Verordnung (EU) 2025/2083
2) Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Sustainable Finance Omnibus (CSRD/CSDDD))

Ziel ist die Vereinfachung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und der Europäischen Lieferkettenrichtlinie, vor allem hinsichtlich der dort bisher vorgesehenen Verpflichtungen vor allem großer Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ferner sind Änderungen an der Taxonomieverordnung geplant, nach deren Kriterien entschieden wird, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig („taxonomiekonform“) anzusehen ist.

Für große Unternehmen, die noch nicht mit der Berichterstattung begonnen haben, sowie für börsennotierte KMU werden die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung um zwei Jahre verschoben. Bezüglich der Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) wird die Umsetzungsfrist, und für die größten Unternehmen die erste Phase der Anwendung der Richtlinie, für ein Jahr verschoben.<ref>S. a. Europäische Kommission: Fragen und Antworten zum Omnibus-Paket. 26. Februar 2025, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref>

Gesetzgebungsvorschlag Arbeitsdokumente der Dienststellen Hierdurch geänderte Rechtsakte In Aussicht gestellte Einsparungen Zu diesem Zweck neu erlassene Rechtsakte
COM(2025) 80 final COM(2025) 81 final
Vorlage: 26. Februar 2025
SWD(2025)80 Verordnung (EU) 2020/852
Richtlinie (EU) 2022/2464
Richtlinie (EU) 2024/1760
Richtlinie 2006/43/EG
Richtlinie 2013/34/EU
4,469 Mrd. Euro<ref>Einsparungen bei den Verwaltungskosten, vgl. Europäische Kommission: Simplification: The European Commission works to strengthen EU competitiveness while protecting economic, social, and environmental objectives. 25. Februar 2026, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref> Richtlinie (EU) 2025/794

Omnibus II: Investitionsvereinfachung

Omnibus II soll die Umsetzung und Berichterstattung des Programms InvestEU und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen erleichtern.

Gesetzgebungsvorschlag Arbeitsdokumente der Dienststellen Hierdurch geänderte Rechtsakte In Aussicht gestellte Einsparungen Zu diesem Zweck neu erlassene Rechtsakte
COM(2025) 84 final
Vorlage: 26. Februar 2025
SWD(2025)84 Verordnung (EU) 2021/523 1,2 Mrd. Euro<ref>Einsparungen in Höhe von 350 Millionen Euro bei strategischen Investitionen, davon 324 Millionen Euro einmalige Einsparungen, und Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher und privater Investitionskapazitäten in Höhe von 50 Mrd. Euro, vgl. Europäische Kommission: Simplification: The European Commission works to strengthen EU competitiveness while protecting economic, social, and environmental objectives. 25. Februar 2026, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref> Verordnung (EU) 2025/2005

Omnibus III: Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Omnibus III soll die Komplexität und den von der EU-Kommission als übermäßig angesehenen Verwaltungsaufwand für Landwirte und nationale Verwaltungen bei der Verwaltung, Überwachung und Berichterstattung verringern; außerdem verfolgt er das Ziel, das Potenzial der Digitalisierung verstärkt zu nutzen.

Gesetzgebungsvorschlag Arbeitsdokumente der Dienststellen Hierdurch geänderte Rechtsakte In Aussicht gestellte Einsparungen Zu diesem Zweck neu erlassene Rechtsakte
COM(2025) 236 final Anhang
Vorlage: 14. Mai 2025
SWD(2025)236 Verordnung (EU) 2021/2115
Verordnung (EU) 2021/2116
1,79 Mrd. Euro<ref>1,58 Milliarden Verwaltungskosteneinsparungen für Landwirte und 210 Millionen Euro für Verwaltungen, vgl. Europäische Kommission: Simplification: The European Commission works to strengthen EU competitiveness while protecting economic, social, and environmental objectives. 25. Februar 2026, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref> Verordnung (EU) 2025/2649

Omnibus IV: Vereinfachung des Rechts des Gemeinsamen Marktes

Omnibus IV soll dafür sorgen, dass zukünftig auch kleinere mittelständische Unternehmen (sogenannte small mid-caps) von denjenigen verringerten Rechtsanforderungen profitieren können, die speziell den KMU eingeräumt worden waren. Darüber hinaus sollen mit diesem Gesetzespaket im weiten Feld der Produktregulierung die von der EU-Kommission als ineffizient angesehenen Papierformate zur Produktinformation durch digitale Formate ersetzt werden.

Gesetzgebungsvorschlag Arbeitsdokumente der Dienststellen Hierdurch geänderte Rechtsakte In Aussicht gestellte Einsparungen Zu diesem Zweck neu erlassene Rechtsakte
COM(2025) 258 final COM(2025) 501 final COM(2025) 502 final COM(2025) 503 final Anhänge 1-13 COM(2025) 504 final Anhänge 1-5
Vorlage: 21. Mai 2025
SWD(2025)130
SWD(2025)501
Verordnung (EU) 2016/679 Verordnung (EU) 2023/1542 Verordnung (EU) 2016/679 Verordnung (EU) 2016/1036 Verordnung (EU) 2016/1037 Verordnung (EU) 2017/1129 Verordnung (EU) 2023/1542 Verordnung (EU) 2024/573
Richtlinie 2014/65/EU

Richtlinie (EU) 2022/2557

Richtlinie 2000/14/EG

Richtlinie 2011/65/EU

Richtlinie 2013/53/EU

Richtlinie 2014/29/EU

Richtlinie 2014/30/EU

Richtlinie 2014/31/EU

Richtlinie 2014/32/EU

Richtlinie 2014/33/EU

Richtlinie 2014/34/EU

Richtlinie 2014/35/EU

Richtlinie 2014/53/EU

Richtlinie 2014/68/EU

Richtlinie 2014/90/EU

Verordnung (EU) Nr. 765/2008

Verordnung (EU) 2016/424

Verordnung (EU) 2016/425

Verordnung (EU) 2016/426

Verordnung (EU) 2023/1230

Verordnung (EU) 2023/1542

Verordnung (EU) 2024/1781
380 Millionen Euro<ref>Einsparungen bei den Verwaltungskosten, vgl. Europäische Kommission: Simplification: The European Commission works to strengthen EU competitiveness while protecting economic, social, and environmental objectives. 25. Februar 2026, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref> Verordnung (EU) 2025/1561

Omnibus V: Vereinfachung des Rüstungsbeschaffungsrechts

Omnibus V soll die für die europäische Verteidigungsindustrie geltenden EU-Vorschriften vereinfachen, um Investitionen zu erleichtern und die Konzeption, Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Verteidigungsgütern und -technologien zu vereinfachen.

Gesetzgebungsvorschlag Arbeitsdokumente der Dienststellen Hierdurch geänderte Rechtsakte In Aussicht gestellte Einsparungen Zu diesem Zweck neu erlassene Rechtsakte
COM(2025) 820 final1 COM(2025) 820 final2 COM(2025) 821 final1 COM(2025) 821 final2 COM(2025) 822 final1 COM(2025) 822 final2 COM(2025) 823 final1 COM(2025) 823 final2
Vorlage: 17. Juni 2025
SWD(2025)7190<ref>Dieses Dokument ist nicht via EUR-Lex verfügbar, sondern nur über die Internetseite der GD DEFIS.</ref> C(2025) 3800 C(2025) 3801 C(2025) 3802 Richtlinie 2009/81/EG Verordnung (EU) 2021/697 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Verordnung (EU) Nr. 528/2012 Verordnung (EU) 2019/1021 Richtlinie 2009/43/EG 1,2 Mrd. Euro<ref>Direkte jährliche Kosteneinsparungen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro, davon 710 Millionen Euro Verwaltungskosteneinsparungen, vgl. Europäische Kommission: Simplification: The European Commission works to strengthen EU competitiveness while protecting economic, social, and environmental objectives. 25. Februar 2026, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref>

Omnibus VI: Vereinfachung der Chemikalienregulierung

Omnibus VI bezweckt Kostensenkungen für die chemische Industrie bezüglich der Einhaltung der Vorschriften und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung eines hohen Schutzniveaus für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt.

Gesetzgebungsvorschlag Arbeitsdokumente der Dienststellen Hierdurch geänderte Rechtsakte In Aussicht gestellte Einsparungen Zu diesem Zweck neu erlassene Rechtsakte
COM(2025) 526 final COM(2025) 531 final Anhänge 1-4
Vorlage: 8. Juli 2025
SWD(2025)531 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Verordnung (EU) 2024/2865 363 Millionen Euro<ref>363 Millionen Euro Einsparungen bei den Verwaltungskosten, davon 290 Millionen Euro wiederkehrende Einsparungen, vgl. Europäische Kommission: Simplification: The European Commission works to strengthen EU competitiveness while protecting economic, social, and environmental objectives. 25. Februar 2026, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref>

Omnibus VII: Vereinfachung des Digitalrechts

Omnibus VII soll die bestehenden Vorschriften zu Daten, Cybersicherheit und künstlicher Intelligenz vereinfachen.

Gesetzgebungsvorschlag Arbeitsdokumente der Dienststellen Hierdurch geänderte Rechtsakte In Aussicht gestellte Einsparungen Zu diesem Zweck neu erlassene Rechtsakte
COM(2025) 836 final COM(2025) 837 final Anhänge I-II
Vorlage:
19. November 2025
SWD(2025)836 Verordnung (EU) 2024/1689 Verordnung (EU) 2018/1139 Verordnung (EU) 2016/679 Verordnung (EU) 2018/1724 Verordnung (EU) 2018/1725 Verordnung (EU) 2023/2854 Richtlinie 2002/58/EG
Verordnung (EU) 2022/2554 Richtlinie (EU) 2022/2555
Richtlinie (EU) 2022/2557
Verordnung (EU) Nr. 910/2014
Geplante Aufhebung von:
Verordnung (EU) 2018/1807
Verordnung (EU) 2019/1150
Verordnung (EU) 2022/868
Richtlinie (EU) 2019/1024
1,2047 Mrd. Euro<ref>Gesamtersparnis bei den Verwaltungskosten von bis zu 5 Mrd. EUR bis 2029, d. h. 1,2 Mrd. EUR Einsparungen bei den Verwaltungskosten pro Jahr, vgl. Europäische Kommission: Simplification: The European Commission works to strengthen EU competitiveness while protecting economic, social, and environmental objectives. 25. Februar 2026, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref>

Omnibus VIII: Vereinfachung des Umweltrechts

Omnibus VIII soll die gesamte Umweltgesetzgebung vereinfachen, vor allem in den Bereichen Industrieemissionen, Kreislaufwirtschaft, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Geodaten.

Gesetzgebungsvorschlag Arbeitsdokumente der Dienststellen Hierdurch geänderte Rechtsakte In Aussicht gestellte Einsparungen Zu diesem Zweck neu erlassene Rechtsakte
COM(2025) 981 final
COM(2025) 982 final
COM(2025) 983 final
COM(2025) 984 final
Anhang
COM(2025) 985 final
COM(2025) 986 final
Anhang 1
Anhang 2
Vorlage:
10. Dezember 2025
SWD(2025)990 Verordnung (EU) 2023/1542
Verordnung (EU) 2024/1244
Richtlinie 2007/2/EG
Richtlinie 2008/98/EG
Richtlinie 2010/75/EU
Richtlinie (EU) 2015/2193
Richtlinie (EU) 2024/1785
Grundlegende Änderungen bezüglich des gesamten Verfahrens der Umweltprüfung.
Geplante Aussetzungen bis zum 1. Januar 2035:
Art. 45 Abs. 3; Art. 56 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2023/1542
Art. 22a Abs. 3 UA 1 der
Richtlinie 2008/98/EG
Art. 17 Abs. 2 der
Richtlinie 2012/19/EU
Art. 8 Abs. 7 der
Richtlinie 2019/904
1 Mrd. Euro<ref>Kosteneinsparungen in Höhe von rund 1 Milliarde Euro, davon 890 Millionen Euro Verwaltungskosteneinsparungen pro Jahr, vgl. Europäische Kommission: Simplification: The European Commission works to strengthen EU competitiveness while protecting economic, social, and environmental objectives. 25. Februar 2026, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref>

Omnibus IX: Vereinfachungen im Bereich Automotive

Omnibus IX soll die technischen Anforderungen und Prüfverfahren für Kraftfahrzeuge vereinfachen.

Gesetzgebungsvorschlag Arbeitsdokumente der Dienststellen Hierdurch geänderte Rechtsakte In Aussicht gestellte Einsparungen Zu diesem Zweck neu erlassene Rechtsakte
COM(2025) 993 final Anhänge I-II COM(2025) 999 final
Vorlage:
16. Dezember 2025
SWD(2025)1056 Verordnung (EG) Nr. 561/2006
Verordnung (EU) 2018/858
Verordnung (EU) 2019/2144
Verordnung (EU) 2024/1257
Geplante Aufhebung von:
Richtlinie 70/157/EWG
Verordnung (EU) Nr. 540/2014
Richtlinie 92/6/EWG
50,8 Millionen Euro<ref>Einsparungen bei den Verwaltungskosten in Höhe von 50,8 Millionen Euro pro Jahr, vgl. Europäische Kommission: Simplification: The European Commission works to strengthen EU competitiveness while protecting economic, social, and environmental objectives. 25. Februar 2026, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref>

Omnibus X: Vereinfachung des Lebens- und Futtermittelrechts (food and feed simplification package)

Das bereichsübergreifende Paket Omnibus X soll die Vorschriften und Verfahren in allen diesbezüglich relevanten Bereichen vereinfachen, von der Regulierung der Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte bis hin zu denjenigen über Futtermittel, amtlichen Kontrollen, Tiergesundheit und Tierschutz.

Gesetzgebungsvorschlag Arbeitsdokumente der Dienststellen Hierdurch geänderte Rechtsakte In Aussicht gestellte Einsparungen Zu diesem Zweck neu erlassene Rechtsakte
COM(2025) 1030 final1 COM(2025) 1030 final2 COM(2025) 1030 final3 COM(2025) 1020 final COM(2025) 1021 final
Vorlage:
16. Dezember 2025
SWD(2025)1030 Verordnung (EG) Nr. 999/2001 Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Verordnung (EU) Nr. 528/2012 Verordnung (EU) Nr. 2017/625 Richtlinie 98/58/EG
Richtlinie 2009/128/EG

Geplante Aufhebung von:
Richtlinie 82/711/EWG
Richtlinie 85/572/EWG
939 Millionen Euro<ref>Einsparungen bei den Verwaltungskosten pro Jahr, vgl. Europäische Kommission: Simplification: The European Commission works to strengthen EU competitiveness while protecting economic, social, and environmental objectives. 25. Februar 2026, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref>

Literatur

  • Wim Voermans, Hans-Martien ten Napel, Reijer Passchier: Combining efficiency and transparency in legislative processes. In: The Theory and Practice of Legislation. 2016, doi:10.1080/20508840.2015.1133398.

Quellen

<references />