Omnibusverfahren
Von einem Omnibusverfahren (von {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) spricht man, wenn mehrere Vorgänge zu einem Vorgang zusammengefasst werden, sodass mit der Verfolgung des einen Omnibusverfahrens gleichzeitig alle darin enthaltenen Vorgänge weiter verfolgt werden.
Seit Mitte der 2010er Jahre ist diese Vorgehensweise insbesondere im Rahmen der Gesetzgebung zu beobachten. Ein im Omnibusverfahren erlassener Gesetzesvorschlag zeichnet sich zunächst dadurch aus, dass bei seiner Verwirklichung auf einen Schlag mehrere, u. U. auch eine große Anzahl, der bereits bestehenden Gesetze verändert werden. Diese Änderungen können marginal, aber auch fundamental sein. Für alle nicht an der Erstellung des Gesetzesvorschlags Beteiligten kann es daher schwierig bis nahezu unmöglich werden, die Auswirkungen eines Omnibuspakets rechtzeitig, vor Inkrafttreten der zahlreichen Änderungen, zu erkennen.<ref>Vgl. Silke Wettach: Das verbirgt sich hinter den Omnibussen der EU. In: Das Parlament. Deutscher Bundestag, 2. Februar 2026, abgerufen am 23. Februar 2026.</ref> Da diese Art der Gesetzgebung in immer mehr Ländern Anwendung findet, wirft sie noch weitgehend unbeantwortete Rechtsfragen auf.<ref>Vgl. die Beiträge im gegenwärtigen Standardwerk von Ittai Bar-Siman-Tov [Hrsg.]: Comparative Multidisciplinary Perspectives on Omnibus Legislation, Springer Nature, Cham 2021.</ref> Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD) hatten daher bereits Veranlassung, sich mit der Problematik einer solchen Gesetzgebung zu befassen.<ref name="wdbt">Verfassungsrechtliche Vorgaben für das sogenannte Omnibusverfahren. In: bundestag.de. Wissenschaftliche Dienste des Bundestags, 17. Juni 2020, abgerufen am 25. Oktober 2022.</ref> In Deutschland werden Gesetze, die im Omnibusverfahren entstehen, in der Regel als Artikelgesetze verkündet. Die bisherige Literatur nähert sich dem Phänomen mit folgender Beschreibung:
„Omnibus-Gesetzgebung ist die legislative Praxis, zahlreiche nicht miteinander in Zusammenhang stehende Maßnahmen in einem langen Gesetzentwurf zusammenzufassen, der oft im Eilverfahren verabschiedet wird. In vielen Rechtssystemen weltweit hat sich diese Praxis zu einer der wichtigsten Entwicklungen im Gesetzgebungsprozess, zu einem wirkungsvollen politischen Instrument und zu einem Regierungsinstrument mit wichtigen Auswirkungen auf die demokratische Regierungsführung entwickelt. Omnibusgesetze sind unter vielen Namen bekannt (z. B. ‚Weihnachtsbaumgesetze‘, ‚Portmanteau-Gesetze‘, ‚Mosaikgesetze‘, ‚Arrangementsgesetze‘). Noch gibt es keine einheitliche Definition oder Konzeptualisierung dieser Gesetzgebungspraxis. Sie ist eine der umstrittensten und am heftigsten diskutierten Gesetzgebungspraktiken.“<ref>Ittai Bar-Siman-Tov: An Introduction to the Comparative and Multidisciplinary Study of Omnibus Legislation. In: Ders.: Comparative Multidisciplinary Perspectives on Omnibus Legislation. Cham 2021, S. 1.</ref>
Ablauf
Das kennzeichnende Element des Omnibusverfahrens zeigt sich in einem administrativen oder legislativen Verfahren in der Konsultationsphase nach der Aufstellung des ersten Entwurfs, das heißt beispielsweise einer Gesetzesinitiative, und vor der letztendlichen Entscheidung über die endgültige Beschlussvorlage: Vor dieser werden am ursprünglichen Entwurf (dem „Omnibus“) mit Änderungsanträgen weitere Punkte („Passagiere“) hinzugefügt. Somit behandelt der Entwurf in seiner letztendlichen Fassung nicht bloß den ursprünglich adressierten Sachverhalt, sondern trifft zugleich Regelungen in angrenzenden oder teilweise sogar vollkommen unverwandten Themengebieten.
Ein deutsches Beispiel ist ein Gesetzesvorhaben des Bundestags aus dem Jahr 2017, das zunächst in der Hauptsache die Verhängung von Fahrverboten als Strafe auch für nicht verkehrsbezogene Delikte ermöglichen sollte, nach Ausschussberatungen aber zusätzlich diverse neue Regelungen für den Einsatz von Staatstrojanern einführte.<ref name=":0">Falk Steiner: Versteckte Gesetzesvorhaben im Bundestag. 28. Juni 2017, abgerufen am 12. November 2025.</ref><ref>Peter Stützle: Deutscher Bundestag - Bundestag gibt Strafermittlern neue Instrumente in die Hand. Abgerufen am 12. November 2025.</ref>
Zweck
Unmittelbarer Effekt eines Omnibusverfahrens ist zunächst eine Beschleunigung des regulären Entscheidungsprozesses: Die erst in der Konsultationsphase an den Entwurf angefügten Ergänzungen müssen typischerweise nicht erneut das vollständige Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, sondern nur noch das verbleibende Prozedere bis zu dessen Abschluss. Wird beispielsweise bei einem deutschen Gesetzesvorhaben während der Ausschussberatungen ein neuer Artikel einem bestehenden Gesetzesentwurf hinzugefügt, muss dieser nicht erneut eine erste Lesung im Bundestag erfahren.<ref name=":0" />
Ein zweiter Zweck des Omnibusverfahrens ist die Organisation politischer Mehrheiten. Mithilfe des Verfahrens können auch Gesetzesänderungen durchgeführt werden, die bei einer Einzelentscheidung keine parlamentarische Mehrheit erhalten würden, im Paket aber mehrheitsfähig sind, sodass das Paket an Entscheidungen „durchkommt“.<ref>z. B. Das Parlament 40/2006</ref> Es handelt sich daher um ein politisches Instrument, Mehrheiten durch ein Quid-pro-Quo zu erzielen, statt durch einen Kompromiss in einer Einzelfrage: Auch wenn die Unterstützer des Gesamtpakets mehrheitlich einzelne Teile desselben stark missbilligen mögen, stimmen sie dem Entwurf insgesamt zu, weil dieser umgekehrt auch hinreichend stark befürwortete Komponenten enthält. Typischerweise wird das Omnibusverfahren deswegen von der jeweiligen Opposition abgelehnt und kritisiert.
Rechtliche Zulässigkeit
Situation in Deutschland
Das Grundgesetz sieht keine konkreten Vorgaben für die Gesetzgebungsarbeit und damit auch keine ausdrücklichen Einschränkungen von Omnibusgesetzen vor, solange ein Mindestmaß an Beteiligung der im Parlament vertretenen Kräfte gegeben ist.<ref name="wdbt" /> In der Rechtswissenschaft wird aber die Ansicht vertreten, dass Änderungsanträge zumindest die gleiche Materie betreffen müssen wie der ursprüngliche Gesetzentwurf (sog. „Denaturierungsverbot“).<ref name="wdbt" /> Das Bundesverfassungsgericht hat sich zur Zulässigkeit von Omnibusgesetzen noch nicht ausdrücklich geäußert.<ref name="wdbt" />
Situation in den USA
Omnibusverfahren sind in der Bundesgesetzgebung der USA grundsätzlich zulässig, jedoch im Regelfall ohne Verfahrenserleichterungen im US-Senat. Das bedeutet, dass ohne qualifizierte Mehrheit von 60 Stimmen, ein Gesetzgebungsvorhaben per Filibuster blockiert werden kann. Selbst, wo Ausnahmen hiervon vorgesehen sind, wie etwa im Reconciliation-Verfahren, verhindert die so genannte Byrd-Rule, dass sachfremde, das heißt nicht budgetäre Bestimmungen („extraneous provisions“) in Haushaltsgesetze aufgenommen werden. Soweit über solche beschlossen werden soll, entfallen die Verfahrenserleichterungen betreffend den Filibuster.
Situation in der Europäischen Union
Unter dem Eindruck massiver Forderungen nach Deregulierung und einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU (diese Forderungen wurden in zwei von der Europäischen Kommission beauftragten Gutachten gebündelt),<ref>Letta-report: Enrico Letta: Much more than a market – SPEED, SECURITY, SOLIDARITY: Empowering the Single Market to deliver a sustainable future and prosperity for all EU Citizens. Europäische Kommission, 1. April 2024, abgerufen am 27. Februar 2026.</ref><ref>Draghi-Report</ref> welche von der gegenwärtigen US-Regierung aufgegriffen und verstärkt wurden, hat die EU zu Beginn des Jahres 2025 eine hier nie gesehene Welle von Omnibuspaketen in Gang gesetzt (s. u.), deren Auswirkungen bisher kaum überschaubar sind und die daher u. a. aus diesem Grund einer wachsenden Kritik begegnen.<ref>Alberto Alemanno: The Omnibus Road to Constitutional Drift: How the Rise of Omnibus Legislation Undermines Procedural Integrity in the EU. In: Verfassungsblog. Maximilian Steinbeis, 12. November 2025, abgerufen am 23. Februar 2026.</ref><ref>Lola Avril: The EU post-regulatory state and its deregulation agenda. In: European Law Open. Cambridge University Press, 20. August 2025, abgerufen am 23. Februar 2026.</ref><ref></ref><ref>Mario Mariniello: The European Commission’s Digital Omnibus could increase risks, not growth. 13. November 2025, abgerufen am 23. Februar 2026.</ref><ref></ref>
Omnibus I: Vereinfachung der Nachhaltigkeit (Sustainability Simplification Package)
Dieses Gesetzespaket besteht aus den folgenden zwei Teilen:
1) Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM Simplification)
Es bezweckt die Vereinfachung des Europäischen CO2-Grenzausgleichssystems, des sogenannten CBAM. Dieser Zweck soll durch die Verringerung der von den Verpflichtungen betroffenen Adressaten um etwa 182.000 erreicht werden, d. h. 90 % der Importeure werden von den Regeln des CBAM ausgenommen.
| Gesetzgebungsvorschlag | Arbeitsdokumente der Dienststellen | Hierdurch geänderte Rechtsakte | In Aussicht gestellte Einsparungen | Zu diesem Zweck neu erlassene Rechtsakte |
|---|---|---|---|---|
| COM(2025) 87 final Vorlage: 26. Februar 2025 |
SWD(2025)58 | Verordnung (EU) 2023/956 | 1,2105 Mrd. Euro<ref>Einsparungen bei den Verwaltungskosten, vgl. Europäische Kommission: Simplification: The European Commission works to strengthen EU competitiveness while protecting economic, social, and environmental objectives. 25. Februar 2026, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref> | Verordnung (EU) 2025/2083 |
2) Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Sustainable Finance Omnibus (CSRD/CSDDD))
Ziel ist die Vereinfachung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und der Europäischen Lieferkettenrichtlinie, vor allem hinsichtlich der dort bisher vorgesehenen Verpflichtungen vor allem großer Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ferner sind Änderungen an der Taxonomieverordnung geplant, nach deren Kriterien entschieden wird, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig („taxonomiekonform“) anzusehen ist.
Für große Unternehmen, die noch nicht mit der Berichterstattung begonnen haben, sowie für börsennotierte KMU werden die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung um zwei Jahre verschoben. Bezüglich der Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) wird die Umsetzungsfrist, und für die größten Unternehmen die erste Phase der Anwendung der Richtlinie, für ein Jahr verschoben.<ref>S. a. Europäische Kommission: Fragen und Antworten zum Omnibus-Paket. 26. Februar 2025, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref>
| Gesetzgebungsvorschlag | Arbeitsdokumente der Dienststellen | Hierdurch geänderte Rechtsakte | In Aussicht gestellte Einsparungen | Zu diesem Zweck neu erlassene Rechtsakte |
|---|---|---|---|---|
| COM(2025) 80 final COM(2025) 81 final Vorlage: 26. Februar 2025 |
SWD(2025)80 | Verordnung (EU) 2020/852 Richtlinie (EU) 2022/2464 Richtlinie (EU) 2024/1760 Richtlinie 2006/43/EG Richtlinie 2013/34/EU |
4,469 Mrd. Euro<ref>Einsparungen bei den Verwaltungskosten, vgl. Europäische Kommission: Simplification: The European Commission works to strengthen EU competitiveness while protecting economic, social, and environmental objectives. 25. Februar 2026, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref> | Richtlinie (EU) 2025/794 |
Omnibus II: Investitionsvereinfachung
Omnibus II soll die Umsetzung und Berichterstattung des Programms InvestEU und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen erleichtern.
| Gesetzgebungsvorschlag | Arbeitsdokumente der Dienststellen | Hierdurch geänderte Rechtsakte | In Aussicht gestellte Einsparungen | Zu diesem Zweck neu erlassene Rechtsakte |
|---|---|---|---|---|
| COM(2025) 84 final Vorlage: 26. Februar 2025 |
SWD(2025)84 | Verordnung (EU) 2021/523 | 1,2 Mrd. Euro<ref>Einsparungen in Höhe von 350 Millionen Euro bei strategischen Investitionen, davon 324 Millionen Euro einmalige Einsparungen, und Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher und privater Investitionskapazitäten in Höhe von 50 Mrd. Euro, vgl. Europäische Kommission: Simplification: The European Commission works to strengthen EU competitiveness while protecting economic, social, and environmental objectives. 25. Februar 2026, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref> | Verordnung (EU) 2025/2005 |
Omnibus III: Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik
Omnibus III soll die Komplexität und den von der EU-Kommission als übermäßig angesehenen Verwaltungsaufwand für Landwirte und nationale Verwaltungen bei der Verwaltung, Überwachung und Berichterstattung verringern; außerdem verfolgt er das Ziel, das Potenzial der Digitalisierung verstärkt zu nutzen.
| Gesetzgebungsvorschlag | Arbeitsdokumente der Dienststellen | Hierdurch geänderte Rechtsakte | In Aussicht gestellte Einsparungen | Zu diesem Zweck neu erlassene Rechtsakte |
|---|---|---|---|---|
| COM(2025) 236 final Anhang Vorlage: 14. Mai 2025 |
SWD(2025)236 | Verordnung (EU) 2021/2115 Verordnung (EU) 2021/2116 |
1,79 Mrd. Euro<ref>1,58 Milliarden Verwaltungskosteneinsparungen für Landwirte und 210 Millionen Euro für Verwaltungen, vgl. Europäische Kommission: Simplification: The European Commission works to strengthen EU competitiveness while protecting economic, social, and environmental objectives. 25. Februar 2026, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref> | Verordnung (EU) 2025/2649 |
Omnibus IV: Vereinfachung des Rechts des Gemeinsamen Marktes
Omnibus IV soll dafür sorgen, dass zukünftig auch kleinere mittelständische Unternehmen (sogenannte small mid-caps) von denjenigen verringerten Rechtsanforderungen profitieren können, die speziell den KMU eingeräumt worden waren. Darüber hinaus sollen mit diesem Gesetzespaket im weiten Feld der Produktregulierung die von der EU-Kommission als ineffizient angesehenen Papierformate zur Produktinformation durch digitale Formate ersetzt werden.
Omnibus V: Vereinfachung des Rüstungsbeschaffungsrechts
Omnibus V soll die für die europäische Verteidigungsindustrie geltenden EU-Vorschriften vereinfachen, um Investitionen zu erleichtern und die Konzeption, Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Verteidigungsgütern und -technologien zu vereinfachen.
Omnibus VI: Vereinfachung der Chemikalienregulierung
Omnibus VI bezweckt Kostensenkungen für die chemische Industrie bezüglich der Einhaltung der Vorschriften und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung eines hohen Schutzniveaus für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt.
| Gesetzgebungsvorschlag | Arbeitsdokumente der Dienststellen | Hierdurch geänderte Rechtsakte | In Aussicht gestellte Einsparungen | Zu diesem Zweck neu erlassene Rechtsakte |
|---|---|---|---|---|
| COM(2025) 526 final COM(2025) 531 final Anhänge 1-4 Vorlage: 8. Juli 2025 |
SWD(2025)531 | Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Verordnung (EU) 2024/2865 | 363 Millionen Euro<ref>363 Millionen Euro Einsparungen bei den Verwaltungskosten, davon 290 Millionen Euro wiederkehrende Einsparungen, vgl. Europäische Kommission: Simplification: The European Commission works to strengthen EU competitiveness while protecting economic, social, and environmental objectives. 25. Februar 2026, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref> |
Omnibus VII: Vereinfachung des Digitalrechts
Omnibus VII soll die bestehenden Vorschriften zu Daten, Cybersicherheit und künstlicher Intelligenz vereinfachen.
Omnibus VIII: Vereinfachung des Umweltrechts
Omnibus VIII soll die gesamte Umweltgesetzgebung vereinfachen, vor allem in den Bereichen Industrieemissionen, Kreislaufwirtschaft, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Geodaten.
| Gesetzgebungsvorschlag | Arbeitsdokumente der Dienststellen | Hierdurch geänderte Rechtsakte | In Aussicht gestellte Einsparungen | Zu diesem Zweck neu erlassene Rechtsakte |
|---|---|---|---|---|
| COM(2025) 981 final COM(2025) 982 final COM(2025) 983 final COM(2025) 984 final Anhang COM(2025) 985 final COM(2025) 986 final Anhang 1 Anhang 2 Vorlage: 10. Dezember 2025 |
SWD(2025)990 | Verordnung (EU) 2023/1542 Verordnung (EU) 2024/1244 Richtlinie 2007/2/EG Richtlinie 2008/98/EG Richtlinie 2010/75/EU Richtlinie (EU) 2015/2193 Richtlinie (EU) 2024/1785 Grundlegende Änderungen bezüglich des gesamten Verfahrens der Umweltprüfung. Geplante Aussetzungen bis zum 1. Januar 2035: Art. 45 Abs. 3; Art. 56 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2023/1542 Art. 22a Abs. 3 UA 1 der Richtlinie 2008/98/EG Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 2012/19/EU Art. 8 Abs. 7 der Richtlinie 2019/904 |
1 Mrd. Euro<ref>Kosteneinsparungen in Höhe von rund 1 Milliarde Euro, davon 890 Millionen Euro Verwaltungskosteneinsparungen pro Jahr, vgl. Europäische Kommission: Simplification: The European Commission works to strengthen EU competitiveness while protecting economic, social, and environmental objectives. 25. Februar 2026, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref> |
Omnibus IX: Vereinfachungen im Bereich Automotive
Omnibus IX soll die technischen Anforderungen und Prüfverfahren für Kraftfahrzeuge vereinfachen.
| Gesetzgebungsvorschlag | Arbeitsdokumente der Dienststellen | Hierdurch geänderte Rechtsakte | In Aussicht gestellte Einsparungen | Zu diesem Zweck neu erlassene Rechtsakte |
|---|---|---|---|---|
| COM(2025) 993 final Anhänge I-II COM(2025) 999 final Vorlage: 16. Dezember 2025 |
SWD(2025)1056 | Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Verordnung (EU) 2018/858 Verordnung (EU) 2019/2144 Verordnung (EU) 2024/1257 Geplante Aufhebung von: Richtlinie 70/157/EWG Verordnung (EU) Nr. 540/2014 Richtlinie 92/6/EWG |
50,8 Millionen Euro<ref>Einsparungen bei den Verwaltungskosten in Höhe von 50,8 Millionen Euro pro Jahr, vgl. Europäische Kommission: Simplification: The European Commission works to strengthen EU competitiveness while protecting economic, social, and environmental objectives. 25. Februar 2026, abgerufen am 25. Februar 2026.</ref> |
Omnibus X: Vereinfachung des Lebens- und Futtermittelrechts (food and feed simplification package)
Das bereichsübergreifende Paket Omnibus X soll die Vorschriften und Verfahren in allen diesbezüglich relevanten Bereichen vereinfachen, von der Regulierung der Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte bis hin zu denjenigen über Futtermittel, amtlichen Kontrollen, Tiergesundheit und Tierschutz.
Literatur
- Wim Voermans, Hans-Martien ten Napel, Reijer Passchier: Combining efficiency and transparency in legislative processes. In: The Theory and Practice of Legislation. 2016, doi:10.1080/20508840.2015.1133398.
Quellen
<references />